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- „Ein einmaliger Affront
Apothekenrechtsexperte Elmar Mand ist entsetzt: Es sei ein einmaliger Vorgang und ein Affront,
dass eine Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs offen einem Urteil des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes widerspricht. Darüber hinaus überzeugt ihn das Urteil in der Sache nicht.
Der Apothekenrechtsexperte Elmar Mand (Uni Marburg) zeigt sich entsetzt über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: „Es ist ein einmaliger Vorgang und offener Affront, dass fünf Richter einer ‚Kleinen EuGH-Kammer‘ offen einem Urteil des deutschen Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes widersprechen. Das ist mit dem zwischen den europäischen und nationalen obersten Gerichten bestehenden Kooperationsgrundsatz nicht zu vereinbaren.“ Aber auch in der Sache überzeugt ihn das Urteil nicht – weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht.
Das Urteil lese sich, als ob im vorliegenden Fall nur eine „suboptimale Prozessführung“ vorgelegen habe. In mehreren Punkten, so das Gericht, seien die negativen Auswirkungen des Falls der Arzneimittelpreisbindung auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht hinreichend belegt.
Mand stellt aber auch klar: Die Arzneimittelpreiseverordnung gilt in Deutschland weiter. Lediglich für ausländische Versender, die Arzneimittel nach Deutschland liefern, ist sie nicht „anwendbar“. Über die Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung in Deutschland kann und darf der Europäische Gerichtshof nicht entscheiden. Dies bedeutet, dass sich Apotheken in Deutschland nach wie vor an das geltende Preisrecht halten müssen – sonst drohen ihnen wettbewerbs-, berufs- oder aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Es drohen Untersagungsverfügungen sowie Unterlassungs- und Schadensersatzklagen.
Ein Rechtmittel gegen „Inländerdiskriminierung“ gibt es nicht
Aufgrund des Umstands, dass damit faktisch inländische Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken preisrechtlich benachteiligt werden und eine „Inländerdiskriminierung“ vorliegt, ist jetzt, so Mand, die Politik gefordert. Ein Rx-Versandverbot, das europarechtlich zulässig wäre, hält Mand für „potenziell erfolgreich“, wenn er auch nicht mit einer schnellen Reaktion des Gesetzgebers rechnet. Möglichkeiten, rechtlich gegen die Ungleichbehandlung vorzugehen, bestehen für deutsche Apotheken allerdings nicht, da das deutsche Arzneimittelpreisrecht höchstrichterlich für rechtmäßig erklärt wurde. Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht möglich. Noch nicht in letzter Konsequenz absehbar sind für Mand die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf die der Arzneimittelabgabe in der Apotheke vorgelagerten Handelsstufen.
3 Kommentare
EUxit
von Andreas P. Schenkel am 19.10.2016 um 19:54 Uhr
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Entsetzt
von Frank ebert am 19.10.2016 um 14:33 Uhr
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Auswirkung auf MEdikamentenpreise
von Thomas Brongkoll am 19.10.2016 um 14:32 Uhr
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