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Bayerische Landesapothekerkammer
Kunden-Info zum EuGH-Urteil
Nachdem der EuGH geurteilt hat, dass für ausländische Versandapotheken die deutsche Preisbindung für Arzneimittel nicht gilt, fragen Kunden zunehmend auch in deutschen Apotheken nach Rabatten. Die Bayerische Landesapothekerkammer stellt nun ein Kunden-Informationsblatt zur Verfügung, das das Missverständnis aufklären soll.
Die Medien berichten dieser Tage intensiv über das am 19. Oktober ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Nicht immer ist die Darstellung ganz korrekt. Vielfach kommt bei den Lesern offenbar nur eine Botschaft an: Arzneimittel sind jetzt billiger zu haben. Und so fragen sie durchaus auch in deutschen Apotheken nach Rabatten.
Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) will diese Kunden nun aufklären. In einer Kundeninformation, die bayerische Apotheker im internen Mitgliederbereich der BLAK-Webseite herunterladen können, wird erläutert, was das Urteil tatsächlich bedeutet.
Nämlich: Die Entscheidung betrifft ausschließlich den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus dem europäischen Ausland nach Deutschland. Dagegen betrifft sie nicht die Preisbindung in Deutschland. „Die deutschen Apotheken haben unverändert die Preisbindung zu beachten und dürfen keine Boni oder Rabatte bei den Ihnen verordneten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren“, stellt das Info-Blatt klar.
Apotheken drohen bei Verstößen Sanktionen
Und die Kammer macht auch deutlich, welche Folgen Apotheken zu befürchten haben, wenn sie dennoch Rabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewähren: Ihnen drohten Untersagungsverfügungen durch die für die Apothekenaufsicht zuständigen Kreisverwaltungsbehörden sowie wettbewerbsrechtliche und berufsrechtliche Maßnahmen der Landesapothekerkammer.
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