BundestagsAnhörung

Forschung ohne Nutzen für Demenzpatienten weiter umstritten

Berlin - 24.10.2016, 16:00 Uhr

Schwere Fragen: Der Bundestag debattiert darüber, ob nicht-einwilligungsfähige Erwachsene zukünftig an Studien teilnehmen dürfen, von denen sie selber nicht profitieren. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)

Schwere Fragen: Der Bundestag debattiert darüber, ob nicht-einwilligungsfähige Erwachsene zukünftig an Studien teilnehmen dürfen, von denen sie selber nicht profitieren. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)


Wird bislang Forschung verhindert?

Auch der Mediziner Eckhard Nagel zeigte sich verwundert: Er habe nicht den Eindruck, dass die Forschung in Deutschland in diesem Bereich hintenansteht – bisher sei durch die aktuelle Gesetzeslage kein Nachteil erkennbar gewesen. Er habe den Eindruck, dass „ein bestimmtes Klientel der Forschung zugänglich gemacht werden soll“, wie er bei der Ausschusssitzung sagte. Eine Verzweckung von Menschen sei möglich. Nach Einschätzung von Nagel ist eine „klare Grenze“ sinnvoll.

Für Jörg Hasford vom Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen kann hingegen die fremdnützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Patienten unter strengen Auflagen zugelassen werden. Er betonte, dass dies bei Minderjährigen bereits seit zwölf Jahren möglich sei, ohne dass Fälle von Missbrauch bekannt geworden seien. Für ihn ist nicht einzusehen, warum dies bei Erwachsenen verboten bleiben müsse.

Der Bundestag soll im November entscheiden

Der Medizinethiker Peter Dabrock von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht durch die geplante Gesetzesänderung keine drohende Gefahr einer „Verzwecklichung“. Wenn – wie von einer Parlamentariergruppe geplant – ein Arzt bei der Vorausverfügung berät, ergebe sich für Patienten die Möglichkeit, aus „altruistischen Motiven“ an Forschungsvorhaben teilzunehmen.

Der Gesetzentwurf des vierten AMG-Änderungsgesetzes samt DrEd-Verbot wurde bereits im September vom Bundestags-Gesundheitsausschuss angenommen, wobei die Fragen der fremdnützigen Forschung ausgeklammert worden waren. Für den 9. November ist eine Debatte im Bundestag zu diesem speziellen Punkt geplant. Dann soll entschieden werden, welcher der Änderungsanträge in den Gesetzentwurf einfließt. Für diese umstrittenen ethischen Fragen soll der Fraktionszwang aufgehoben werden. Voraussichtlich am 11. November soll das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet werden.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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