Pharmaindustrie und EuGH-Urteil

Hexal unterstützt Pläne zum Rx-Versandverbot

Berlin - 02.11.2016, 11:05 Uhr


Die Apotheker haben einen weiteren, prominenten Unterstützer in Sachen Rx-Versandhandelsverbot: Der Generikakonzern Hexal unterstützt die von Bayern angekündigte Bundesratsinitiative gegen den Rx-Versandhandel – und nutzt die Gelegenheit, um sich über die geplanten Rabattverträge im Zyto-Bereich zu beschweren.

Nur ein paar Tage nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung für ausländische Versandapotheken hatte Huml reagiert und ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gefordert. Der Freistaat kündigte an, sich im Bundesrat dafür stark machen zu wollen. Es dürfe keine Rosinenpickerei zulasten der Apotheken vor Ort und damit der ortsnahen Versorgung der Patientinnen und Patienten geben, erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml von der CSU.

In einem Schreiben an Huml unterstützt Hexal-Chefin Piret-Gérard das Vorgehen: „Die Sorgen v.a. mit Blick auf die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sind meines Erachtens mehr als berechtigt“, heißt es in dem Brief. Der Generikakonzern sorgt sich – so wie die Apotheker – um den Erhalt der Rx-Preisbindung. Das Rx-Versandhandelsverbot sei die einzige Möglichkeit, die Preisbindung zu sichern. „Diese Preisbindung ist einer der letzten Eckpfeiler eines Versorgungssystems, das schon heute nicht mehr so gut funktioniert, wie es sollte“, schreibt Piret-Gérard.

Hexal zitiert Friedemann Schmidt

Interessant für die Apotheker: Die Hexal-Chefin bezieht sich in ihrem Brief auch auf die Aussagen von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt aus einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dort hatte Schmidt bekundet, dass das EuGH-Urteil für ihn eine „Geringschätzung der pharmazeutischen Arbeit“ darstelle. Aus Sicht des Generikakonzerns, der zur Schweizer Novartis-Gruppe gehört, wird die pharmazeutische Arbeit schon seit Jahren nicht mehr wertgeschätzt. „Dass gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit gegeben wurde, Rabattverträge für Arzneimittel auszuschreiben, dass deren Erfüllung per Gesetz verbindlich vorgeschrieben wurde, und dass in der Folge die pharmazeutisch begründeten Hürden gegen einen nahezu beliebigen Austausch von Arzneimitteln systematisch niedergerissen wurden, sind hierfür die schlagendsten Beispiele.“

Generikakonzern unzufrieden mit Zyto-Lösung

Pitet-Gérard kritisiert das Ausschreibungs-System im Allgemeinen: Aus Sicht von Hexal hätte auch beim Beispiel der Zytostatika-Versorgung „grundsätzlich erörtert“ werden sollen, wie man die onkologische Versorgung hätte verbessern können. Der Bundesregierung falle aber nichts Besseres ein, als die Ausschreibungen auf die Pharmaunternehmen zu verlagern. Die Hexal-Chefin warnt: „Die Folgen von Ausschreibungen und Rabattverträgen für diese Produkte wären verheerend. Lieferengpässe und damit noch größere Versorgungsprobleme in der Krebstherapie sind vorprogrammiert.“

Piret-Gérard kommt zu dem Schluss, dass man grundsätzlich über „Prinzipien in der Arzneimittelpolitik“ nachdenken und „Fehlentwicklungen korrigieren“ müsse. Die Sicherung der Preisbindung sei nur ein erster Schritt auf diesem Weg.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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