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STIKO empfiehlt Priorisierung
Ist ein dringend erforderlicher Impfstoff nicht verfügbar, zum Beispiel für bisher ungeimpfte Personen, sollen verfügbare Impfstoffe mit vergleichbarem Antigengehalt verwendet werden, rät die STIKO. Auch wenn diese unter Umständen für den speziellen Fall nicht zugelassen sind. Der Patient ist dann entsprechend aufzuklären. Zudem wird empfohlen, sich in mehreren Apotheken zu erkundigen, ob der benötigte Impfstoff zu bekommen ist.
Besteht die Möglichkeit zur Priorisierung sollten bisher Ungeimpfte zuerst geimpft werden, danach Personen, die mit Risikopersonen, also Menschen die sich nicht impfen lassen können, in einem Haushalt leben, die sogenannte Kokonstrategie. Erst dann sind Auffrischimpfungen dran, und zwar Vorschulkinder, vor Jugendlichen und Erwachsenen.
Das Impfschema der STIKO
Als grundimmunisiert gilt, wer bis zu einem Alter von 14 Monaten vier Impfungen mit Poliokomponente erhalten hat – meist verabreicht in Kombination unter anderen mit Tetanus-, Diphterie- und Keuchhusten-Impfstoffen. Die erste Impfdosis wird dann ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat gegeben, die zweite Dosis mit dem vollendeten dritten Lebensmonat, die dritte Dosis ab dem vollendeten vierten Lebensmonat und die vierte am Ende des ersten Lebensjahres (11. bis 14. Lebensmonat). Wird der monovalente Impfstoff verwendet, kann die zweite Dosis entfallen. Im Alter von neun bis 17 Jahren wird dann eine Auffrischimpfung empfohlen.
Wer nicht im Säuglings- und Kleinkindalter grundimmunisiert wurde, erhält (bei Verfügbarkeit) in der Regel einen IPV-Einzelimpfstoff. Boostrix-Polio und Repevax haben aber auch eine Zulassung für die Erstimmunisierung ab 40 bzw. 12 Jahren. Die Grundimmunisierung erfolgt dann nach Angabe des Herstellers.
Bei vollständiger Grundimmunisierung und einer Auffrischimpfung gilt man als vollständig immunisiert. Eine routinemäßige Auffrischung im Erwachsenenalter wird nicht mehr empfohlen. Lediglich vor Reisen in Endemiegebiete oder im Rahmen einer beruflichen Exposition soll, wenn die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliegt, noch einmal geimpft werden.
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