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Apothekerverband Westfalen-Lippe
Resolution für Rx-Versandverbot
Die Preisbindung ist elementar für die Funktion des deutschen Gesundheitssystems, betont die Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe. Sie appelliert daher an die Politik, sich für ein Rx-Versandverbot stark zu machen, und erwägt einen Sonder-Apothekertag. Auch soll die ABDA mehr Geld für die Rechtsabteilung bekommen.
Die Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes
Westfalen-Lippe begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), den
Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Gröhe hatte nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung angekündigt, dass sein Ministerium ein entsprechendes Gesetz vorlegen wolle. Auch in den Ländern ist man in dieser Hinischt aktiv. Bayern hat in der vergangenen Woche eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Einige andere Bundesländer hatten schon im Vorfeld angekündigt, diese unterstützen wollen – darunter auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
In einer am 5. November gefassten Resolution forderte der Apothekerverband Westfalen-Lippe die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, diese Initiative aufzugreifen. Zudem appellierte die Mitgliederversammung an die nordrhein-westfälische Landesregierung und alle politischen Kräfte im Land, sich für eine Umsetzung der Initiative stark zu machen.
„Elementar für deutsches Gesundheitssystem“
In der Resolution heißt es dazu: „Das bestehende deutsche Preisbildungssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist elementar für die Funktion des deutschen Gesundheitssystems. Es schützt Patienten vor Übervorteilung, befördert den Wettbewerb um Qualität und Leistung, verhindert Defizite in der Arzneimittelversorgung durch Apotheken und macht das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen bei der Arzneimittelversorgung erst möglich. An das Preisbildungssystem knüpfen diverse gesetzliche Steuerungs- und Sparmechanismen zugunsten der Solidargemeinschaft an, wie die gesetzliche Zuzahlung des Patienten, das Festbetragssystem und der Apothekenabschlag.
Die aus dem System resultierende, transparente Preisbindung ist für jedwede Kostendämpfungsmaßnahme im Bereich der Arzneimittelversorgung zugunsten der Solidargemeinschaft unabdingbar. Das System gewährleistet in Verbindung mit der Niederlassungsfreiheit seit Jahrzehnten eine dem Versorgungsbedarf entsprechende Verteilung der Apotheken in Deutschland. Es ist kein System erkennbar, welches ähnlich effizient und ausgewogen die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer mit dem Interesse des Staates an einer flächendeckenden, ortsnahen, jederzeit verfügbaren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung einerseits und der Finanzierbarkeit des Krankenversicherungssystems andererseits in Einklang bringt.“
Geld für die ABDA – und ein Sonder-Apothekertag?
Um juristisch möglichst gut gewappnet zu sein, beschloss die Mitgliederversammlung eine Initiative mit dem Ziel, bei der ABDA Sondermittel für die Rechtsabteilung zur Verfügung zu stellen. Eine konkrete Summe wurde nicht festgelegt.
Eine Initiative eines Apothekers aus Witten, anlässlich des EuGH-Urteils einen Sonder-Apothekertag einzuberufen, wurde in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Innerhalb des AVWL gibt es deutliche Zurückhaltung bezüglich der Frage, ob es klug ist, über Alternativen zum Rx-Versandverbot öffentlich nachzudenken. In Frage käme auch, einen späteren Sonder-Apothekertag zu veranstalten, sollte sich in den nächsten Wochen oder Monaten herausstellen, dass die Gesetzes-Initiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) oder die Bundesratsinitiative aus Bayern scheitern. Doch auch hierzu wurde noch kein Beschluss gefasst. Zunächst solll im AVWL-Auschuss beraten werden.
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