BeratungsQuickie

Behandlung der Epilepsie 

München - 10.11.2016, 12:00 Uhr

(Foto: dule964 / Fotolia) 

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Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen können Apotheker geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jede Woche einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über das Antikonvulsivum Valproinsäure für einen Mann, der unter Epilepsie leidet. 

Formalien-Check

Eine Kundin kommt zwei Wochen nach Rezeptausstellung in die Apotheke, um das verordnete Arzneimittel für ihren Ehemann abzuholen.


Verordnet sind einhundert Retardtabletten Ergenyl Chrono® 300, Packungsgröße N2, unter Angabe der PZN. Das Rezept ist vollständig und eindeutig. Der Wirkstoff Valproinsäure ist seit dem 1. August 2016 Bestandteil der Substitutionsausschlussliste des G-BA. In der Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinien finden sich die Regelungen zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem). Für die Darreichungsform Retardtabletten mit Valproinsäure (auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat) gilt ein generelles Austauschverbot. Da es sich um einen Wirkstoff mit geringer therapeutischer Breite handelt, kann durch einen Präparate-Austausch die Anfallsfreiheit gefährdet werden. Rabattverträge sind daher nicht zu beachten.

Der Kunde ist gebührenpflichtig. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung einen Monat gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Links funktionieren nicht alle.

von Tobias Z. am 10.11.2016 um 14:14 Uhr

Liebes DAZ-Team,

einige der eingebundenen Hyperlinks funktionieren leider nicht.

LG

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