PKV und GKV

Wie entwickeln sich die Beiträge?

Remagen - 22.11.2016, 09:50 Uhr

Wo steigen die Beiträge schneller? (Foto: Pixelot / Fotolia)

Wo steigen die Beiträge schneller? (Foto: Pixelot / Fotolia)


Erklärbare Auffälligkeiten

Auffällig ist, dass die Beitragsbelastung in der GKV im Jahr 2010 einmalig gegenüber dem Vorjahr sank. Der Hintergrund hierfür ist der deutliche Anstieg des Bundeszuschusses von 7,2 Milliarden Euro (2009) auf 15,7 Milliarden Euro (2010), durch den der allgemeine Beitragssatz in der GKV um 0,6 Prozentpunkte reduziert werden konnte. Hier hat der Staat also kräftig nachgeholfen. Danach gingen die Beträge erneut kräftig nach oben.  

Für die PKV hebt die Analyse als auffällig heraus, dass die Beiträge im Zeitraum von 2012 bis 2015 weitgehend stabil geblieben, dann aber durch bestimmte auslösende Faktoren wieder relativ stark angestiegen sind. Diesen Effekt erklären die Autoren dadurch, dass die PKV die Prämien aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht kontinuierlich anpassen kann. So komme es zu unregelmäßigen Belastungsspitzen.

Mit Bundeszuschuss ein anderes Bild

Mit Bundeszuschuss liegt die Steigerungsrate der Pro-Kopf-Einnahmen in der GKV im Betrachtungszeitraum durchgängig über der Steigerungsrate in der PKV. Gegenüber dem Jahr 2007 rechnet die Kurzanalyse bis 2017 mit einer Steigerung von knapp 45 Prozent in der GKV gegenüber 35 Prozent in der PKV. Dies entspricht im Schnitt einem Anstieg von 3,8 Prozent in der GKV gegenüber 3 Prozent in der PKV. 

Veränderungsraten der Beitragseinnahmen pro Kopf GKV (inkl. Bundeszuschuss) / PKV, indexiert (2007=100)

Der Anstieg der Einnahmen in der GKV wird vor allem auf die folgende Faktoren zurückgeführt:

  • die Zunahme des beitragspflichtigen Einkommens (+ 25,7 Prozent von 2007 bis 2015),
  • den Anstieg des Beitragssatzes (von 13,9 Prozent (2007) auf heute (und zukünftig) 14,6 Prozent),
  • die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (von monatlich 3562,50 Euro in 2007 auf 4350 Euro in 2017),
  • die Erhöhung des Bundeszuschusses (von 2,5 Milliarden Euro in 2007 auf 14,5 Milliarden Euro in 2017).

Hinzu kommen die Zusatzbeiträge, die die Krankenkassen seit 2009 erheben dürfen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht ausreichen.

Unter Zugrundelegung der Beitragsbemessungsgrenze 2017 kommen die Autoren für den GKV-Höchstbeitrag auf einen beachtlichen Anstieg um 28,25 Prozent, und zwar von 495,19 Euro (2007) auf 635,10 Euro (2017).  

GKV war immer teurer

Die Analyse beleuchtet die Beitragsentwicklung auch in einem längeren Kontext von insgesamt 22 Jahren und kommt hierbei zu dem Schluss, dass die „landläufig teilweise“ geäußerte Meinung, die PKV weise durchgängig eine höhere Beitragsentwicklung als die GKV auf, nicht haltbar ist.

Berücksichtige man die geplanten Prämienanpassungen, so sei für den Zeitraum von 2010 bis 2017 mit einer Steigerung der Prämieneinnahmen je Versicherten in der PKV um 20,2 Prozent zu rechnen. In der GKV sind es für denselben Zeitraum 30,8 Prozent (ohne Bundeszuschüsse) bzw. 27,2 Prozent (inklusive Zuschüsse). Damit habe die durchschnittliche Beitragsbelastung eines Versicherten in der GKV in der neueren Zeit von 2010 bis 2017 selbst ohne Berücksichtigung des Bundeszuschusses in größerem Maße zugenommen als in der PKV. Dies treffe im Übrigen auch auf die Jahre von 2005 bis 2010 vor, wenn man die Bundeszuschüsse bei dem Vergleich berücksichtige. 

Prämiensprünge in der PKV fehlinterpretiert

Die unregelmäßig auftretenden, aber dann relativ starken Prämienanpassungen in der PKV würden in der öffentlichen Wahrnehmung fehlinterpretiert, geben die WIP-Autoren zu bedenken. Sie resultierten vielmehr auf den „Prämienanpassungsstaus“, die durch staatliche Regelungen zustandekommen, und fielen keineswegs jedes Jahr so hoch aus.

Modellrechnungen zufolge könnte der Beitragssatz in der GKV bis zum Jahr 2050 auf 25 Prozent angehoben werden, heißt es in der Kurzanalyse weiter. Die zukünftige Beitragsentwicklung könne sich zudem weiter verschärfen, wenn die GKV Finanzierungslasten übernehmen muss, die versicherungsfremde Leistungen und damit eigentlich dem Steuersystem zuzurechnen sind.  



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.