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Monopolkommission
„Sanfter” Wettbewerb mit flexibler Service-Pauschale
Obergrenze zum Schutz vor Ausbeuter-Apotheken
Holthoff-Frank ist überzeugt, dass der Vorschlag der Monopolkommission für einen „sanften Preiswettbewerb“ allen Beteiligten nutzen würde. Der Ansatz des Modells: Die Krankenkassen sollen den Apotheken nur noch den Großhandelseinkaufspreis erstatten. Zuzahlungen und das bisherige Packungshonorar sollen wegfallen. Details zur derzeitigen Zusammensetzung des Fixhonorars ließ Holthoff-Frank lieber aus – „die 16 Cent sind, glaube ich, für den Notdienst“, sagte er. Stattdessen sollen Apotheken sodann selbst bestimmen, welche „Service-Pauschale“ sie vom Kunden verlangen. Sie könnte zwischen null und zehn Euro liegen und damit im Bereich der heutigen Zuzahlungen. Diese Obergrenze würde die Monopolkommission dabei akzeptieren – damit Kunden in Not nicht ausgebeutet werden, etwa wenn eine Apotheke im Nachtdienst eine Monopolstellung einnehmen, wie Holthoff-Frank betonte.
Profitieren könnten von diesem Modell am Ende alle, ist er überzeugt. Die Kassen müssten weniger zahlen, die Patienten könnten gegebenenfalls sparen, je nachdem wie hoch die Pauschale ist. Für die Apotheken sei es auch gut. Zum einen bliebe der Anreiz für Qualitätswettbewerb: Wer gut berate, könne auch eine höhere Pauschale nehmen, sagte der Geschäftsführer der Monopolkommission. Ebenso könnten Apotheken in ländlichen Regionen höhere Pauschalen nehmen.
Holthoff-Frank räumte ein, dass es praktische Probleme – ein paar „Baustellen“ – geben könnte, will man dieses Modell umsetzen. So lasse es etwa die Preisbildung insgesamt außer Betracht. Und es bleibe offen, wie man mit Versicherten umgeht, die von der Zuzahlung befreit sind. Letzteres könne allerdings relativ einfach gelöst werden: Die Patienten gingen zunächst in Vorleistung, könnten sich die gesamte Pauschale dann aber von der Krankenkasse erstatten lassen.
Keine Evidenz fürs Apothekensterben
Zuletzt widmete sich Holthoff-Frank noch dem Thema „Apothekensterben“. Hier ist die Position der Monopolkommission klar. Sie schließe sich da ganz dem Urteil des EuGH an, dass es keine Evidenz dafür gebe, dass freie Preise zu einem Apothekensterben führen. Die Umsätze (!) der Apotheken seien in den vergangenen Jahren beständig gestiegen. Der Anteil des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln am Gesamtmarkt sei minimal – die Angaben schwanken zwischen 0,5 und 3 Prozent. Von der Service-Pauschale sei eher eine positive Steuerungswirkung zu erwarten: Möglicherweise könnte es eine Apotheke weniger in der Fußgängerzone geben, was zu verkraften wäre, dafür gäbe es größeren Anreiz, sich auf dem Land anzusiedeln.
Holthoff-Franks Fazit: Der Verzicht auf Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel führt zu Ineffizienzen und nicht zu einer besseren Arzneimittelversorgung. Hingegen sei der Preiswettbewerb im Interesse der Patienten und nutze den Apotheken auf dem Land eher, als dass er ihnen schade.
8 Kommentare
Lach
von Peter Lahr am 29.11.2016 um 13:37 Uhr
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Herr, wirf Hirn vom Himmel
von Thomas Luft am 29.11.2016 um 0:14 Uhr
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Auswirkungen
von Karl Friedrich Müller am 28.11.2016 um 20:27 Uhr
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Ausbeuter sind genau wer?
von Karl Friedrich Müller am 28.11.2016 um 17:12 Uhr
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Pauschale
von Peter Bauer am 28.11.2016 um 17:12 Uhr
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Hohes Fachwissen
von Anita Peter am 28.11.2016 um 17:10 Uhr
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Krankenscheine
von Frank ebert am 28.11.2016 um 16:41 Uhr
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AW: Krankenscheine
von Der Ausländer am 28.11.2016 um 16:51 Uhr
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