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„Abenteuer“ in Hüffenhardt
Behörde will Video-Automat von DocMorris notfalls schließen
Mehrfach haben Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe den von DocMorris geplanten Abgabe-Automat mit Videoberatung in Hüffenhardt aufgesucht. Gegenüber DAZ.online zeigt sich das zuständige Amt skeptisch. Bei dem Automaten handele es sich um einen „möglicherweise unzulässigen Einzelhandel mit Arzneimitteln“, erklärte ein Sprecher.
Die niederländische Versandapotheke DocMorris plant, im südöstlich von Heidelberg gelegenen Hüffenhardt einen Abgabe-Automat samt Arzneimittel-Beratung per Video zu installieren. Vor mehr als einem Jahr hatte die dortige Apotheke aufgrund eines fehlenden Nachfolgers geschlossen, doch zukünftig sollen die Dorfbewohner nach den Plänen von DocMorris auch ohne Personal an Arzneimittel kommen. Die ersten Werbeschilder stehen. Der Hüffenhardter Bürgermeister erklärte auf Nachfrage, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme sei noch offen – könnte aber vielleicht schon in den nächsten Wochen stattfinden.
Unklar ist bislang, wie DocMorris sich die virtuelle Filiale genehmigen lassen will. Im für Apotheken-Zulassungen zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe hält man nicht viel von dem Vorgehen. Bislang sei noch kein Genehmigungsantrag eingegangen, erklärte ein Sprecher gegenüber DAZ.online. Schon zuvor hatte die Behörde auf die „Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte“ zur Abgabe von Arzneimitteln über Apothekenterminals und zum Verbot der Selbstbedienung hingewiesen. So müssen Apotheken von einem Apotheker geleitet werden und nur Fachpersonal darf Arzneimittel aushändigen.
Möglicherweise unzulässiger Einzelhandel
Laut SWR hat DocMorris erklärt, man sei keine Apotheke und unterliege daher auch nicht den diesbezüglichen Vorgaben. Ersterem stimmt das Regierungspräsidium zu – und bringt unverhohlene Kritik an. „Es handelt sich nicht um eine Apotheke i.S.d. § 1 Abs. 1 Apothekengesetz, sondern um einen möglicherweise unzulässigen Einzelhandel mit Arzneimitteln“, erklärt die Behörde gegenüber DAZ.online.
Der Sprecher wies darüber hinaus darauf hin, dass Arzneimittel für den Endverbrauch nur in mit einer Betriebserlaubnis versehenen Apotheke oder im Rahmen des genehmigten Versandes aus einer öffentlichen Apotheke in Verkehr gebracht werden dürfen. Denkt DocMorris etwa, dass bestehende Genehmigungen für den Versand nach Deutschland ausreichen?
5 Kommentare
Eine strafbare Handlung!
von Andreas P. Schenkel am 15.12.2016 um 10:47 Uhr
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AW: Oberhänsli und der Bürgermeister - Beihilfe?
von Andreas P. Schenkel am 15.12.2016 um 10:50 Uhr
Geschichte wiederholt sich
von Thomas Luft am 15.12.2016 um 10:07 Uhr
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Genehmiging
von Frank ebert am 15.12.2016 um 7:40 Uhr
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AW: Genehmiging
von Johannes Frey am 21.04.2017 um 15:51 Uhr
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