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ABDA im Bundestag
Rx-Versandverbot gefährdet Botendienste nicht
Neue Qualitäts-Kriterien für Zyto-Apotheker?
Des Weiteren ging es bei der Anhörung im Bundestag auch um das geplante Verbot von Zyto-Verträgen zwischen Kassen und Apothekern. Die Regierungsfraktionen denken offenbar darüber nach, in der Zytostatika-Versorgung künftig Qualitätskriterien für die Apotheker zu verankern. Grund dafür könnte der Fall eines Bottroper Apothekers sein, der in den vergangenen Wochen in die Medien geraten war, weil er beschuldigt wird, jahrelang Zytostatika verdünnt und dann falsch abgerechnet zu haben.
Darauf angesprochen wurde unter anderem der Kassen-Dienstleister GWQ, der für mehrere Kassen die Zytostatika-Versorgung ausschreibt. Der Vertreter von GWQ sagte allerdings, dass er keine Notwendigkeit für zusätzliche Qualitätskriterien bei Ausschreibungen sehe.
Klaus Peterseim, Vorsitzender des Verbandes Zytostatika-herstellender Apotheken (VZA), äußerte sich ebenfalls zur geplanten Zytostatika-Regelung. Die Grünen-Fraktion wollte von Peterseim wissen, wie die Preistransparenz im Bereich der Zyto-Versorgung verbessert werden könnte. Der VZA-Chef sprach sich dafür aus, die Auskunftsrechte zu stärken. Zur Erklärung: Neben dem Verbot der Apotheken-Verträge sieht das AMVSG auch vor, dass die Kassen gegenüber den Apothekern eine Auskunftspflicht zu den Einkaufspreisen geltend machen können. Die Kassen hatten sich zuvor darüber beschwert, dass sie nicht wüssten, zu welchem Preis die Pharmazeuten einkaufen, um die Abrechnungen bewerten zu können. Peterseim unterstützte den Versuch, mehr Transparenz ins Preissystem zu bringen. Allerdings forderte er, dass diese Transparenz-Regeln für alle gelten müssten. Zum Thema Apothekenvergütung im Zyto-Bereich sagte er: „Der Königsweg sollte die Hilfstaxe und ein verschärftes Auskunftsrecht sein. Wenn das gut funktioniert, könnte man vielleicht sogar auf die Ausschreibungen verzichten.“
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