Rx-Versandverbot

Monstadt zuversichtlich für Gröhes Gesetz

Schwerin - 05.01.2017, 17:25 Uhr

Dietrich Monstadt (CDU): Apotheker sollten sich weniger sorgen, das Rx-Versandverbot wird kommen.  (Foto: Müller-Bohn)

Dietrich Monstadt (CDU): Apotheker sollten sich weniger sorgen, das Rx-Versandverbot wird kommen.  (Foto: Müller-Bohn)


Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Dietrich Monstadt ist das Verbot des Rx-Versandhandels „alternativlos“. Angesichts der „schlagenden Argumente“ sei er guter Dinge, dass der Gesetzentwurf durchgebracht werde.

Der CDU-Abgeordnete Dietrich Monstadt, der auch Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages ist, diskutierte am gestrigen Mittwoch bei einer Veranstaltung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 40 Apothekern. Zu den Sorgen der Apotheker nach dem EuGH-Urteil zur Preisbindung erklärte Monstadt: „Wir sind absolut ihrer Meinung.“ Darum solle der Rx-Versandhandel verboten werden. Angesichts des Urteils stelle sich die Frage, wie wir das Gesundheitssystem erhalten könnten, das wir uns erarbeitet hätten. Damit spielte Monstadt sowohl auf die Arbeit der Leistungserbringer als auch auf den von der Politik geschaffenen Rahmen an. Dabei gelte es auch die Versorgung in ländlichen Räumen zu sichern, erklärte Monstadt. Dazu seien leistungsstarke Apotheken nötig, die auch dort Gewinne erwirtschaften. Das Ergebnis sei der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Gröhe. „Da stehen wir uneingeschränkt zu“, so Monstadt. Dazu sei jedoch ein Kompromiss mit dem Koalitionspartner nötig. Doch auch in dieser Hinsicht gab sich Monstadt zuversichtlich. Die abweichende Position des SPD-Fraktions-Vizes Karl Lauterbach werde in der Öffentlichkeit nur von ihm vertreten, erklärte Monstadt. Doch für den Gesetzentwurf würden so schlagende Argumente sprechen, dass er guter Dinge sei, dass dieser durchgebracht werde. Die Apotheker sollten sich darüber weniger Sorgen machen. Denn um die Ziele für die Gesundheitsversorgung umzusetzen, sei diese Regelung alternativlos, so Monstadt.  

Verständnis für Apotheker

Die Diskussion in Schwerin hatte Monstadt selbst angeregt, nachdem die Apothekerin Nicola Norda aus Hagenow ihn als lokalen Abgeordneten nach dem EuGH-Urteil angeschrieben hatte. Norda und andere Apotheker präsentierten Beispiele aus dem Apothekenalltag, die die Bedeutung des Versorgungsauftrags veranschaulichen. Zugleich machten einige Apotheker deutlich, dass schon ein Euro Bonus pro Rx-Arzneimittel für die meisten Apotheken nicht finanzierbar sei. Dies entspreche dem Gehalt einer PTA, aber die Arbeitskraft einer fehlenden PTA könne das verbleibende Team nicht mehr kompensieren. Monstadt bekräftigte, dass die Apotheker für die Beratung und als Kontrollsinstanz nötig seien. Diese funktionierende Struktur solle erhalten bleiben. Einigkeit bestand auch bei der Bewertung der Boni. Monstadt erklärte, damit würden letztlich Gelder der Versichertengemeinschaft ausgereicht. Das pervertiere das System. 

Angesichts der inhaltlichen Übereinstimmungen stellte sich die Frage, wie die Apotheker die CDU bei der Umsetzung des Gesetzentwurfes unterstützen könnten. Dazu verwies Monstadt auf die anstehende Wahl. Wenn die Apotheker die Vorteile der politischen Position verbreiten würden, helfe das jedem Wahlkämpfer.  

Ideen für die Zukunft

Auch zu weiteren Plänen der Apotheker zeigte sich Monstadt aufgeschlossen. Er könne sich gut vorstellen, die Apotheker mehr in die Prävention einzubeziehen. Doch er vermisse Vorschläge für die Umsetzung. Außerdem müssten neue Leistungen so finanziert werden, dass die Mittel an anderer Stelle eingespart werden könnten. Offen zeigte sich Monstadt auch für die Verblisterung und für eine größere Rolle der Apotheker beim Medikationsplan. Beim Impfen und bei der Delegation anderer ärztlicher Leistungen sei allerdings problematisch zu definieren, an welchen Standorten die Ärzte für solche Leistungen fehlen.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Lauterbachs Aktivitäten

von Carsten Moser am 06.01.2017 um 15:10 Uhr

"Die abweichende Position des SPD-Fraktions-Vizes Karl Lauterbach werde in der Öffentlichkeit nur von ihm vertreten..."

Also scheint in der SPD-Fraktion schon eine gewisse Aufmerksamkeit für die Nebeneinkünfte des Herrn Lauterbach zu bestehen. Immerhin.

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Gröhes Gesetz

von Heiko Barz am 06.01.2017 um 11:54 Uhr

Das Gesetzgebungsverfahren im Gesundheitswesen obliegt jedem einzelnen EU Land in Eigenregie.
21 Länder der EU haben sich in der Versandverbotsfrage für RX eigenständig entschieden für ein Verbot.
Ich kann mich nicht erinnern, über eine Diskussion auf Europäischer Ebene in dieser Richtung gelesen zu haben.
Die Anderen machen einfach und wir als Europäische Musterknaben schei.... uns vor Angst in die Hose, um ja kein Monitum aus Brüssel zu bekommen. Es könnten ja EU Zweifler weiter Aufwind bekommen.( Um Gottes Willen!! )
Armes Deutschland das nicht einmal das Kreuz hat, bestehenden Rechtslagen auch für eigene Belange
zu nutzen.
Dieses Gesamtpaket des Versandhandelsverbotes RX ist so überflüssig wie ein Kropf, es hätte nie geschnürt werden dürfen!
Es obliegt allein der Deutschen Gesundheitspolitik !!
Und damit basta! ( nach Schröder )

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Unklar bleibt für mich...

von Michael Mischer am 06.01.2017 um 8:48 Uhr

... wie eine Umsetzung des Gesetzes möglich sein soll. Ich habe in den letzten Tagen viel zu Gesetzgebungsverfahren nachgelesen.

Das wird jetzt länger:

Wir schreiben heute den 6. Januar; seit dem 12. Dezember liegt ein Referentenentwurf vor.
Aus diesem Referentenentwurf muss irgendwie ein Gesetzentwurf der Bundesregierung werden, der dann das Gesetzgebungsverfahren startet.

Der Idealfall:
Man einigt sich sich in der Koalition darauf, den Referentenentwurf eins zu eins umzusetzen. Zeitnah.
Dann könnte dieser in der ersten Sitzungswoche des Jahres vielleicht sogar noch eingebracht werden, also ab dem 16. Januar. Dann könnte das übliche Gesetzgebungsverfahren starten:
1. Stellungnahme des Bundesrats, Dauer: 6 Wochen, bei Eilbedürftigkeit: 3 Wochen
2. Lesungen im Bundestag, Beratung im Ausschuss, Expertenanhörung: Eine Frist ist mir nicht bekannt, aber ein paar Wochen wird das schon dauern.
3. Beteiligung des Bundesrats: Auch hier ist mir unklar, wie lange hierfür eingeplant werden muss.
Wie auch immer: Sieht man sich an, wie lange die letzten Gesetzgebungsverfahren im Gesundheitsbereich gedauert haben, tue ich mir selbst wenn das Gesetz als unbedingt vordringlich eingestuft würde, nicht vorstellen, dass es unter 3 Monaten zu beschließen ist (und selbst das scheint mir sehr gewagt).

Es bleibt das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission.
Das dauert in jedem Fall 3 Monate, in denen das Gesetz nicht umgesetzt werden darf. Sollte die EU-Kommission oder ein Mitgliedsstaat Einsprüche erheben (und ich denke da an die Niederlande), dann ist eine ausführliche Stellungnahme erforderlich, womit sich die Dauer auf 6 Moante verlängert.
Unklar ist mir, ob man das Verfahren starten kann, bevor das Gesetz beschlossen ist? Einerseits wäre das merkwürdig, weil sich die EU dann ja nicht mit dem endgültigen Text befassen kann, andererseits geht es ja eher um große Linien und im laufenden Gesetzgebungsverfahren könnte ja noch auf Änderugswünsche reagiert werden. Da wir vom Idealfall sprechen, gehen wir davon aus, dass es geht.

Damit könnte ein Entwurf in der 3. KW 2017 von der Bundesregierung beschlossen, ins Verfahren eingebracht und zeitgleich an die EU-Kommission übermittelt werden. Da NL schon aus wirtschaftlichen Interessen Widerspruch äußern dürfte (so optimistisch bin ich dann doch nicht), könnte das Notifizierungsverfahren 6 Moante später, also in der Woche ab dem 17. Juli abgeschlossen sein.
Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Bundestag in der Sommerpause (und die Parteien mitten im Wahlkampf). Ich kann mir nicht vorstellen, dass für unser Gesetz die Sommerpause unterbrochen wird.
Die erste Sitzungswoche nach der Somemrpause ist für KW 37, also nach dem 11. September geplant.
Die Bundestagswahl findet zwischen dem 23. August und dem 22. Oktober statt, voraussichtlich am 17. oder 24. September.
Also müsste das Gesetz in der finalen Phase des Wahlkampfs beschlossen werden, um nicht aufgrund der Wahl zu verfallen - das Diskontinuitätsprinzip.

Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass das klappt. Und ich frage mich, ob das nur mir so geht. Und ob es nicht auch im BMG dazu eine Meinung geben müsste.

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