- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- Nahrungsergänzungsmittel...
Verbraucherschützer fordern
Nahrungsergänzungsmittel sollten zugelassen werden
Menschen nehmen Mittel zur Nahrungsergänzung zu leichtfertig ein, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zudem glauben viele Verbraucher fälschlicherweise, die Vitaminpräparate würden wie Arzneimittel geprüft. Was nicht zutrifft. Das müsse sich ändern.
Die Verbraucherzentralen präsentieren ein neues Online-Informationsportal. Thema: Nahrungsergänzungsmittel. Interessierte finden auf klartext-nahrungsergänzung.de rechtliche Hintergründe und Informationen zu gesundheitliche Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln. Wer profitiert von den Präparaten? Und: Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel (NEM) überhaupt? Dass hier enormer Informationsbedarf besteht, zeigen Umfragezahlen des Marktforschungsinstituts Forsa: 47 Prozent der Verbraucher glauben, dass NEM wie Medikamente auf Wirksamkeit und Sicherheit geprüft seien – was falsch ist.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel fallen in die Kategorie der Lebensmittel. Diese benötigen – anders als Arzneimittel – keine Zulassung, damit der Hersteller sie vertreiben darf. Somit werden NEM auch nicht auf ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit untersucht, bevor sie in den Regalen von Apotheken, Drogerien und Supermärkten landen. Zuständig für das Inverkehrbringen von NEM ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – dieses registriert etwa 5.000 neue Produkte jährlich.
Der Markt der NEM ist offensichtlich beliebt: Die Hürden des Marktzugangs gestalten sich niederschwellig, das Interesse der Bevölkerung daran und auch die Bereitschaft, für die Produkte Geld auszugeben, ist groß. Als „Milliardengeschäft der Lebensmittelindustrie“ bezeichnet EU-Agrarpolitiker Martin Häusling von den Grünen das Geschäft mit den Mitteln zur Nahrungsergänzung.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geben die Bundesbürger jährlich mehr als eine Milliarde Euro für Produkte aus diesem Sektor aus. Und das, obwohl der Großteil der Bevölkerung Deutschlands heutzutage mit Nährstoffen ausreichend versorgt sei, erklärt Angela Clausen als Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale in NRW.
Keine Höchstgrenzen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Doch nicht nur das Unwissen der Bevölkerung beim Thema der Nahrungsergänzung ist groß, sondern auch das Vertrauen in den positiven Nutzen der Präparate. Einer Forsa-Umfrage vom September 2016 zufolge hält rund die Hälfte der Befragten die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln für „sehr beziehungsweise eher förderlich“. An der Datenerhebung des Marktforschungsunternehmens nahmen 1001 Befragte teil. 20 Prozent der Umfrageteilnehmer bestätigten außerdem, NEM in den vergangenen sechs Monaten verwendet zu haben. Auffällig bei den Ergebnissen der Untersuchung war, dass jüngere Generationen den Produkten zur Nahrungsergänzung aufgeschlossener gegenüberstehen. Insbesondere 18- bis 29-Jährige sind die Hauptkonsumenten.
Auch NEM müssen sicher und wirksam sein
Was Verbraucherschützer kritisieren ist, dass es keine Höchstgrenzen für die Inhaltsstoffe in den Präparaten gibt. So existiert zwar eine EU-Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel, die aber lediglich festlegt, welche Vitamine und Mineralstoffe die Präparate enthalten dürfen. Bei Grenzwerten herrscht Fehlanzeige.
Auch bei den „Heilungsversprechen“ und werbenden Texten der NEM-Hersteller fordern die Verbraucherschützer schärfere Regelungen. Die Health-Claims-Verordnung schützt die Verbraucher zwar bereits vor irreführender Werbung, insbesondere mit Versprechen zu gesundheitsfördernden Eigenschaften von Produkten – allerdings „ist die Werbung für NEM oftmals so geschickt, dass sie viele Menschen überzeugt“, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbw) auf ihrer Homepage. Und weiter müssten „versprochene Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sein“, erklärt der Verband. „Solange es keine europaweiten Regelungen gäbe, seien nationale Vorgaben nötig.“
Zum Schutz der Verbraucher fordert der vzbw „eine Zulassungspflicht mit einer Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel.“ Außerdem müsse es Verbrauchern möglich sein, online einzusehen, welche NEM behördlichen Prüfungen standgehalten haben. Für Beschwerden müsse eine zuständige Meldestelle eingerichtet werden, an die sich Verbraucher auch bei Verdacht auf unerwünschte Wirkungen direkt wenden könnten, fordern die Verbraucherschützer.
4 Kommentare
Zulassung NEM
von Heike am 03.02.2017 um 8:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Zulassung NEM
von Klaus Brückner am 20.01.2017 um 12:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Zulassung NEM
von Andreas am 20.01.2017 um 8:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Zulassung NEM
von Dr. Arnulf Diesel am 20.01.2017 um 11:56 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.