Verbraucherschützer fordern

Nahrungsergänzungsmittel sollten zugelassen werden

Stuttgart - 19.01.2017, 17:30 Uhr

Nahrungsergänzungsmittel können Risiken bergen. (Foto: euthymia / Fotolia)

Nahrungsergänzungsmittel können Risiken bergen. (Foto: euthymia / Fotolia)


Keine Höchstgrenzen bei Nahrungsergänzungsmitteln

Doch nicht nur das Unwissen der Bevölkerung beim Thema der Nahrungsergänzung ist groß, sondern auch das Vertrauen in den positiven Nutzen der Präparate. Einer Forsa-Umfrage vom September 2016 zufolge hält rund die Hälfte der Befragten die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln für „sehr beziehungsweise eher förderlich“. An der Datenerhebung des Marktforschungsunternehmens nahmen 1001 Befragte teil. 20 Prozent der Umfrageteilnehmer bestätigten außerdem, NEM in den vergangenen sechs Monaten verwendet zu haben. Auffällig bei den Ergebnissen der Untersuchung war, dass jüngere Generationen den Produkten zur Nahrungsergänzung aufgeschlossener gegenüberstehen. Insbesondere 18- bis 29-Jährige sind die Hauptkonsumenten.

Auch NEM müssen sicher und wirksam sein

Was Verbraucherschützer kritisieren ist, dass es keine Höchstgrenzen für die Inhaltsstoffe in den Präparaten gibt. So existiert zwar eine EU-Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel, die aber lediglich festlegt, welche Vitamine und Mineralstoffe die Präparate enthalten dürfen. Bei Grenzwerten herrscht Fehlanzeige.

Auch bei den „Heilungsversprechen“ und werbenden Texten der NEM-Hersteller fordern die Verbraucherschützer schärfere Regelungen. Die Health-Claims-Verordnung schützt die Verbraucher zwar bereits vor irreführender Werbung, insbesondere mit Versprechen zu gesundheitsfördernden Eigenschaften von Produkten – allerdings „ist die Werbung für NEM oftmals so geschickt, dass sie viele Menschen überzeugt“, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbw) auf ihrer Homepage. Und weiter müssten „versprochene Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sein“, erklärt der Verband. „Solange es keine europaweiten Regelungen gäbe, seien nationale Vorgaben nötig.“

Zum Schutz der Verbraucher fordert der vzbw „eine Zulassungspflicht mit einer Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel.“ Außerdem müsse es Verbrauchern möglich sein, online einzusehen, welche NEM behördlichen Prüfungen standgehalten haben. Für Beschwerden müsse eine zuständige Meldestelle eingerichtet werden, an die sich Verbraucher auch bei Verdacht auf unerwünschte Wirkungen direkt wenden könnten, fordern die Verbraucherschützer.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Zulassung NEM

von Heike am 03.02.2017 um 8:43 Uhr

Manche Medikamente die vom Arzt verschrieben werden, sind auch gefährlich und seit wann wissen die Ärzte, wie ein Medikament auf einen bestimmten Organismus wirkt? Nur weil ein Pharmaunternehmen in einer Studie festgestellt hat, wie es angeblich wirken soll?
Nehmen wir Kontagan, dieses Medikament wurde auch einmal angepriesen und erst Jahre danach stellte sich heraus, was für einen Schaden es anrichten kann.......so viel zu den Fachkräften, die sich mit dem menschlichen Organismus und den Wechselwirkungen mit Medikamenten so gut auskennen. Als Beispiel könnte ich jetzt jede Menge an Medikamenten aufzählen, die im Namen der Pharmalobby verschrieben werden, ohne dass derjenige der sie verschreibt ein genaues Hintergrundwissen hat.

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Zulassung NEM

von Klaus Brückner am 20.01.2017 um 12:48 Uhr

Dann bitte auch eine Zulassung mit Tageshöchstdosis für Wasser, Salz, Kaffe und und und. Kann ja alles tödlich sein in der entsprechenden Dosierung. Bier, Wein und Sekt bitte nur noch auf Rezept mit strikter Einhaltung der erlaubten Tagesdosis. Fazit: Es kann nicht alles geregelt werden. Die Freiheit besteht u.a. auch darin unvernünftiges tun zu können bzw, Vernünftiges zu unterlassen, wie zum Beispiel sich ausreichend zu bewegen.

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Zulassung NEM

von Andreas am 20.01.2017 um 8:53 Uhr

Mal wieder soll in Deutschland etwas reguliert werden. Als Verbraucher ist mir jedoch sehr Bewusst, was von mir in welcher Form und Dosis konsumiert wird. Zudem sind die NEM, zumindest bei mir, wirksam und funktionieren z.B. Sport und Magnesium. Daher mein Appell: So lassen wie es ist und sich bewährt hat.

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AW: Zulassung NEM

von Dr. Arnulf Diesel am 20.01.2017 um 11:56 Uhr

Nicht jeder Verbraucher ist so gut informiert und es gibt durchaus gefährliche Produkte: Red-Rice zur diätetischen Behandlung von erhöhten Cholesterinwerten. Der enthaltene Wirkstoff entspricht grob gesagt einem Stoff, der als Arzneimittel verschreibungspflichtig ist und in falscher Kombination tödlich sein kann. Solche Produkte gehören überhaupt nicht auf den Markt, daher ist eine Regulierung notwendig.

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