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Verbraucherschützer fordern
Nahrungsergänzungsmittel sollten zugelassen werden
Keine Höchstgrenzen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Doch nicht nur das Unwissen der Bevölkerung beim Thema der Nahrungsergänzung ist groß, sondern auch das Vertrauen in den positiven Nutzen der Präparate. Einer Forsa-Umfrage vom September 2016 zufolge hält rund die Hälfte der Befragten die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln für „sehr beziehungsweise eher förderlich“. An der Datenerhebung des Marktforschungsunternehmens nahmen 1001 Befragte teil. 20 Prozent der Umfrageteilnehmer bestätigten außerdem, NEM in den vergangenen sechs Monaten verwendet zu haben. Auffällig bei den Ergebnissen der Untersuchung war, dass jüngere Generationen den Produkten zur Nahrungsergänzung aufgeschlossener gegenüberstehen. Insbesondere 18- bis 29-Jährige sind die Hauptkonsumenten.
Auch NEM müssen sicher und wirksam sein
Was Verbraucherschützer kritisieren ist, dass es keine Höchstgrenzen für die Inhaltsstoffe in den Präparaten gibt. So existiert zwar eine EU-Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel, die aber lediglich festlegt, welche Vitamine und Mineralstoffe die Präparate enthalten dürfen. Bei Grenzwerten herrscht Fehlanzeige.
Auch bei den „Heilungsversprechen“ und werbenden Texten der NEM-Hersteller fordern die Verbraucherschützer schärfere Regelungen. Die Health-Claims-Verordnung schützt die Verbraucher zwar bereits vor irreführender Werbung, insbesondere mit Versprechen zu gesundheitsfördernden Eigenschaften von Produkten – allerdings „ist die Werbung für NEM oftmals so geschickt, dass sie viele Menschen überzeugt“, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbw) auf ihrer Homepage. Und weiter müssten „versprochene Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sein“, erklärt der Verband. „Solange es keine europaweiten Regelungen gäbe, seien nationale Vorgaben nötig.“
Zum Schutz der Verbraucher fordert der vzbw „eine Zulassungspflicht mit einer Sicherheitsprüfung für Nahrungsergänzungsmittel.“ Außerdem müsse es Verbrauchern möglich sein, online einzusehen, welche NEM behördlichen Prüfungen standgehalten haben. Für Beschwerden müsse eine zuständige Meldestelle eingerichtet werden, an die sich Verbraucher auch bei Verdacht auf unerwünschte Wirkungen direkt wenden könnten, fordern die Verbraucherschützer.
4 Kommentare
Zulassung NEM
von Heike am 03.02.2017 um 8:43 Uhr
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Zulassung NEM
von Klaus Brückner am 20.01.2017 um 12:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Zulassung NEM
von Andreas am 20.01.2017 um 8:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Zulassung NEM
von Dr. Arnulf Diesel am 20.01.2017 um 11:56 Uhr
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