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Entsandte Person für besondere Angelegenheiten
Kassen kritisieren Gröhe für geplante Eingriffe in die Selbstverwaltung
Seit längerem wurden Unregelmäßigkeiten und Querelen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beklagt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe plant jetzt per Gesetz solche Konflikte einzudämmen. Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren die geplanten Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht im Gesundheitswesen scharf.
Die Krankenkassen wehren sich gegen die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), per Gesetz mehr Kontrollen ausgesetzt zu sein: „Wenn bei einem einzelnen Verband etwas grundlegend schiefläuft, dann muss dort gehandelt werden“, sagten die Verwaltungsratsvorsitzenden des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Uwe Klemens und Volker Hansen.
Hintergrund sind seit längerem beklagte Unregelmäßigkeiten und Querelen bei
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Gröhe will mit dem sogenannten
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das derzeit im Parlamentarischen
Verfahren ist, ganz offensichtlich solche Konflikte eindämmen. Dazu soll das
Aufsichtsrecht des Gesundheitsministeriums ausgeweitet werden, unter anderem
durch eine „entsandte Person für besondere Angelegenheiten“. Dabei handelt es sich laut Gesetzentwurf um eine aufsichtsrechtliche Maßnahme unterhalb der Eingriffsschwelle des sogenannten und viel gefürchteten
Staatskommissars.
Klemens und Hansen erklärten nun, die Arbeit des GKV-Spitzenverbandes habe keinerlei Anlass für solche gesetzlichen Eingriffe gegeben. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, das Gesetzesvorhaben noch einmal grundlegend zu überdenken. Wenn es überhaupt einer Gesetzesänderung bedarf, dann bitte einer zielgenauen, statt eines Rundumschlages, der auch Unbeteiligte trifft.“ Der Handlungsrahmen der bewährten Sozialpartnerschaft müsse gestärkt und nicht geschwächt werden.
AOK: GKV-Spitzenverband und KBV grundlegend unterschiedlich
Auch Martin
Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, ist der Meinung, dass das Gesetz mit all seinen neuen Eingriffsbefugnissen angesichts der Umstände seiner Entstehung nur für die KBV gelten sollte. „Die nun geplante Ausweitung auf die Selbstverwaltung
der Kassen ist ein Paradebeispiel für Überregulierung”, sagte Litsch. Die Regelungen, die spezifisch auf die KBV ausgerichtet seien, auch
auf den GKV-Spitzenverband zu übertragen, ignoriere zudem die grundlegenden
Unterschiede beider Organe. Der GKV-Spitzenverband beruhe bereits auf einem
Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Beide Seiten
regelten damit Belange, die sie sowohl als Betroffene als auch als Beitragszahler
angehen. Bei der KBV handele es sich dagegen um eine rein berufsständische
Vertretung, betonte Litsch.
Beim GKV-Spitzenverband ärgert man sich auch über den Namen des Gesetzes: Anders als dieser vermuten lasse, solle mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in die Rechte der Sozialen Selbstverwaltung eingegriffen und deren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Nach dem Prinzip der gemeinsamen Selbstverwaltung gibt der Staat zwar die Rahmenbedingungen vor, Versicherte und Leistungserbringer – Ärzte- und Zahnärzteschaft, Krankenhäuser und Psychotherapeuten – organisieren die medizinische Versorgung der Bevölkerung jedoch in eigener Verantwortung.
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