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Medienecho nach Barmer-analyse
Werden PPI pauschal verurteilt?
Verunsichern die Schlagzeilen die Patienten?
An den Bedenken des BAH, dass diese Meldungen Patienten verunsichern, ist sicher etwas dran. Allerdings wird in den meisten Berichten auch davor gewarnt, die Risiken zu dramatisieren. PPI seien bei bestimmten Erkrankungen wichtige Arzneimittel. Bei chronischem Reflux- und Entzündungen im Magen sei ihr Einsatz gerechtfertigt. Grundsätzlich gehörten sie zu den sichersten Arzneimitteln, die man zur Verfügung habe.
Wegen möglicher Nebenwirkungen und auch aus Kostengründen sollte sich der Einsatz aber auf gesicherte Indikationen beschränken. Als „pauschale Verurteilung“ ist das eher nicht zu bewerten, mehr als ein Anstoß, die Verordnungen zu hinterfragen – von den Patienten gemeinsam mit den betreuenden Ärzten und Apothekern. Die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern hat ihre Mitglieder bereits aufgefordert, vor jeder Neu- oder Folgeverordnung die Indikation gewissenhaft zu prüfen.
Ärzte und Apotheker sind dann auch in der Pflicht, bei gerechtfertigter Indikation möglicherweise geweckte Ängste zu nehmen. Beispielsweise zum „Abhängigkeitsrisiko“: Dass es eine Gewöhnung gibt und man die Arzneimittel nach längerer Einnahme nicht plötzlich absetzen soll, weil es dann zum Säure-Rebound kommt, ist unumstritten. Darauf muss man Patienten auch hinweisen. Aber ein Grund, PPI bei gerechtfertigter Indikation nicht zu verordnen, ist das sicher nicht.
1 Kommentar
PPI
von Dr Schweikert-Wehner am 25.01.2017 um 16:49 Uhr
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