Zahlen 2016

Meldungsrekord bei der AMK

25.01.2017, 13:00 Uhr

Eine Kapsel fehlt im Blister? Verpackungsfehler gehören mit zu den am häufigsten von Apotheken gemeldeten Mängeln. (Foto: Roxana / fotolia)

Eine Kapsel fehlt im Blister? Verpackungsfehler gehören mit zu den am häufigsten von Apotheken gemeldeten Mängeln. (Foto: Roxana / fotolia)


„Apotheken leisten wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit"

Insgesamt wurden 2016 298 AMK-Nachrichten in der pharmazeutischen Fachpresse veröffentlicht – weniger als 2015. Da waren es 331. Etwa 11 Prozent der AMK-Mitteilungen gehen auf 76 Spontanberichte aus 75 Apotheken zurück. Darüber hinaus resultierten aus weiteren 733 Berichten korrektive risikominimierende Maßnahmen bei dem betroffenen Hersteller.

Somit haben die Apotheker – wie bereits in den Jahren zuvor – einen bedeutenden Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittel(therapie)sicherheit geleistet. Darauf weist die AMK explizit hin und bittet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen sowie vom Hersteller verursachte Qualitätsmängel (auch Verdachtsfälle) auch weiterhin an die Geschäftsstelle der AMK zu melden. Das solle möglichst mittels Online-Formular geschehen. Qualitätsmängel, von denen angenommen wird, sie seien vom Hersteller verursacht, müssen zudem an die zuständige regionale Behörde gemeldet werden. 

AMK ist vor allem für Arzneimittel zuständig

Außerdem weist die AMK darauf hin, dass Berichte zu Medizinprodukten direkt und ausschließlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterzuleiten sind. Vorkommnisse bei Medizinprodukten wurden 2016 insgesamt 62 Mal an die AMK gemeldet. Seit 1. Januar 2017 darf die AMK Meldungen zu Medizinprodukten nicht weiterleiten.

Auch Probleme bei Nicht-Arzneimitteln sind übrigens eigentlich nicht Sache der AMK. So ist für unerwünschte Wirkungen von Kosmetika der Hersteller und die zuständige Behörde die richtige Adresse. Bei Nahrungsergänzungsmitteln wird die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben jeweils von der zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in den Bundesländern beaufsichtigt.

Haben Apotheker Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Sicherheit eines vertriebenen Produktes, ist die für die Apothekenaufsicht regional zuständige Länderbehörde der richtige Ansprechpartner. Besteht der Verdacht, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubte oder deklarierte Substanzen enthalten (könnten) oder ein akutes Gefährdungspotenzial vorliegt, kann von Apotheken zusätzlich die AMK ­informiert werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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