- DAZ.online
- News
- Spektrum
- DocMorris wirbt im ...
Mit einer Werbebeilage samt Freiumschlägen will die Versandapotheke DocMorris Versicherte der DAK für sich gewinnen – im Versichertenmagazin der Krankenkasse. Ein Sprecher der Kasse sieht auf Nachfrage keine Probleme: Es handele sich um „bezahlte Werbung, die rechtlich zulässig ist“, erklärt er.
Die niederländische Versandapotheke DocMorris wirbt mit ihrem „Rezeptbonus“ bei Mitgliedern der DAK – in der aktuellen Ausgabe des hauseigenen Kundenmagazins „fit!“. Auch mit beiliegenden Freiumschlägen setzt die Versandapotheken nach der für sie positiven Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) offenbar auf weiteres Wachstum. Kürzlich war DocMorris auch eine Kooperation mit dem Boulevardblatt „Bild“ eingegangen. Die Versandapotheke wirbt auf ihrer Homepage derzeit mit 2,50 Euro Rx-Bonus pro Packung, bis hin zu 15 Euro pro Rezept – den Lesern der Springer-Publikation winken zusätzlich 7,50 Euro Neukunden-Bonus.
Bei den Apothekern dürfte die Werbung in der DAK-Zeitschrift für
Stirnrunzeln sorgen. Wenn es zur Rx-Boni-Frage kommt, führen DocMorris-Kritiker den Rahmenvertrag für die
Arzneimittelpreisverordnung an, in den DocMorris sich eingeklagt hat. Dieser verbietet eigentlich Rabatte auf Rx-Medikamente. Der Arzneimittelimporteur Kohlpharma hatte sich in einer Klage jüngst darüber beschwert.
Im DAZ.online-Interview hatte DocMorris-Strategiechef Max Müller dazu erklärt, die Vertragspartner seien für die Interpretation der Regeln zuständig. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass der EuGH „einen Punkt“ im Rahmenvertrag für europarechtswidrig erklärt habe – hiermit meinte er offensichtlich die Rx-Boni. Das sehen jedoch einige Experten wie die Kölner Juristin Dr. Sabine Wesser anders: Sie erklärte gegenüber DAZ.online, dass ausländische Versandapotheken, die aufgrund ihres Beitritts zum Rahmenvertrag an der Versorgung gesetzlicher Versicherter teilnehmen, an die entsprechenden Vorgaben gebunden sind.
DAK-Sprecher will Rx-Boni nicht bewerten
Auf Nachfrage von DAZ.online gab sich der Pressesprecher der DAK zugeknöpft. „Es ist richtig, dass DocMorris in Teilen unseres aktuellen Kundenmagazins eine bezahlte Werbung geschaltet hat“, erklärt er. Die Beilage habe 350.000 Magazinen beigelegen – das Heft erscheint zweimal jährlich in einer Auflage von 1,5 Millionen Exemplaren sowie einmal jährlich in der „Vollauflage“ von gut 4 Millionen. Es habe keine „regionale oder personenbezogene Steuerung nach Geschlecht oder Alter“ gegeben, betont der Sprecher.
Für den Beileger gelten die aktuellen Anzeigenpreise, erklärt der Pressesprecher. Laut offizieller Preisliste des Magazins bedeutet dies, dass DocMorris für die Beilage mindestens 40.000 Euro bezahlt hat.
Auf Fragen zur Auslegung des Rahmenvertrags nimmt der Pressesprecher keine Stellung, sondern erklärt nur allgemein: „Es handelt sich um eine bezahlte Werbung, die rechtlich zulässig ist. Die im Beileger genannten Boni werden von uns nicht bewertet. Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass DocMorris mit uns korrekt nach der Arzneimittelpreisverordnung abrechnet.“
4 Kommentare
ABDA
von Karl Friedrich Müller am 27.01.2017 um 9:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
DAK
von Frank ebert am 27.01.2017 um 8:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: DAK
von Heiko Barz am 29.01.2017 um 17:45 Uhr
Recht
von Karl Friedrich Müller am 27.01.2017 um 7:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.