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„Erhebliche negative Einflüsse“
ABDA und Ärzte kritisieren geplante EU-Regeln für freie Berufe
ABDA sieht Apothekenrecht „direkt betroffen“
Auf Nachfrage von DAZ.online kritisierte nun auch die ABDA das Dienstleistungspaket stark. „Das Apothekenrecht ist direkt von der Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung betroffen“, erklärte ein Sprecher. Bei den übrigen Maßnahmen seien Gesundheitsdienstleistungen zwar nicht umfasst, indirekte Auswirkungen seien aber „wahrscheinlich“.
Daher rechnet die ABDA mit größeren Auswirkungen für Apotheker in Deutschland. „Eine erste überschlägige Einschätzung lässt insgesamt erhebliche negative Einflüsse auf den geltenden Regulierungsrahmen freiberuflicher Dienstleistungen befürchten“, erklärt der Pressesprecher. Die ABDA werde sich daher gemeinsam mit dem Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU), den anderen Heilberufen und dem Bundesverband der Freien Berufe „intensiv in den nun folgenden Beratungsprozess einbringen.“
Gesundheitssektor müsse geschützt werden
Im Jahr 2015 hatte sich die ABDA bereits mit Ärzteverbänden und anderen Heilberuflern zusammengetan und gefordert, die Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens wie auch die Freiberuflichkeit müssten „bewahrt“ bleiben. Die Erklärung bezog sich insbesondere auf Freihandelsabkommen wie das zwischen den USA und der EU geplante Vertragswerk TTIP – von diesem sollten die Verhandlungsführen den Gesundheitssektor „schützen“, erklärten die Verbände.
„Gesundheitsdienstleistungen sind besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden“, betonten sie. „Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten.“
1 Kommentar
EU Wahnsinn
von Anita Peter am 01.02.2017 um 13:32 Uhr
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