ABDA zum Rx-Versandverbot

„Patienten brauchen keine Spezialversender“

Berlin - 15.02.2017, 14:00 Uhr

Nicht von Nöten: Aus Sicht der ABDA können Apotheken die Leistungen der Spezialversender im Falle eines Rx-Versandverbotes von einen Tag auf den Tag übernehmen. (Foto: fotolia / Herrndorff)

Nicht von Nöten: Aus Sicht der ABDA können Apotheken die Leistungen der Spezialversender im Falle eines Rx-Versandverbotes von einen Tag auf den Tag übernehmen. (Foto: fotolia / Herrndorff)


ABDA: Es wird keine Versorgungslücken geben

Die ABDA macht sich zudem keinerlei Sorgen darüber, dass die Patienten, die derzeit bei Spezialversendern bestellen, im Falle eines Rx-Versandverbotes von einen auf den anderen Tag nicht mehr versorgt werden können. Auf die Frage, ob die Apotheken vor Ort diesen Markt sofort übernehmen könnten, sagte die ABDA-Sprecherin: „Ja, das ist möglich. Patienten, die entsprechende Rezepturarzneimittel brauchen, wurden bereits vor dem Jahr 2003 (Einführung des Versandhandels) von Apotheken versorgt. Deshalb sind die Patienten nicht auf ‚Spezialversender‘ angewiesen.“

Die ABDA wies außerdem darauf hin, dass die Apotheker schlichtweg dazu verpflichtet sind, solche Rezepte zu beliefern: „Apotheken unterliegen dem Kontrahierungszwang, das heißt, sie müssen ärztliche Verordnungen beliefern. Insofern werden keine Versorgungslücken entstehen“, erklärt die Sprecherin.

In den sozialen Netzwerken hatten einige Apotheker zuletzt auch vorgeschlagen, dass die Apotheken ähnlich wie bei der Zytostatikaversorgung mit Klinikapotheken zusammenarbeiten, um den gesteigerten Versorgungsbedarf nach einem Rx-Versandverbot aufzufangen. Eine solche Kooperation bezeichnet die ABDA aber als „nicht nötig“.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

"Spezial-"Versender sind Rezeptur-Hersteller

von Jürgen Dietrich am 16.02.2017 um 11:12 Uhr

Mann kann die Bedenken der SPD entschärfen, wenn man im Gesetzesentwurf die Formulierung "verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel" anstelle der allgemeinen Formulierung "verschreibungspflichtige Arzneimittel" aus der AMVVO verwenden würde. Damit sollten die herstellenden Apotheken weiterhin ihre handwerklich hergestelleten (Rezeptur) Arzneimittel unbeeinträchtigt vom Versandverbot versicheicken können!?

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Wozu denn sonst die Laborausstattung?

von Andreas Grünebaum am 15.02.2017 um 18:29 Uhr

Wozu muss ich denn heuer gerade > 10.000 Euro für das Apothekenlabor nebst Rezepturausstattung ausgeben, wenn u.a. der Autoklav nur fürs Museum taugen soll, weil das ohnehin die wenigen Spezialversender gerne aus wirtschaftlichen Gründen exklusiv weiter betreiben möchten? Können wir uns bei einem weiteren Rx-Versand darauf einigen, dass wir den Quatsch dann gar nicht mehr anschaffen müssen, und gleichsam die Spezialversender einen "Spezialrabatt" an die Krankenkassen abgeben? Schließlich soll doch niemand an Rezepturen verdienen - oder?

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ab da ab gings bergab

von Christian Giese am 15.02.2017 um 16:32 Uhr

Wer Arroganz versprüht, letzter Satz, bereitet den Boden für den nächsten Konflikt.

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Bitte einmal "saugen" ...

von Christian Timme am 15.02.2017 um 15:57 Uhr

Wer dieser ganzen Diskussion folgt, kann zu dem Schluss kommen: ABDA und MO können zwar DEMENTIEREN aber keine Lösung in der Fläche anbieten. Wenn dieses Problem erkannt würde und man wie z.B. durch Herrn Dr. Schweikert-Wehner Hilfe anbietet, kommt das einer Lösung näher als das Problem weiter durch die Landschaft zu schieben um noch mehr Inkompetenz und Ignoranz (Siehe letzter Absatz) zu demonstrieren. Unter diesem großen "ABDA-Teppich" sollte mal "gesaugt" werden. Meine Meinung.

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Keep it simple....

von gabriela aures am 15.02.2017 um 15:34 Uhr

Warum nicht Versand zur örtlichen Apotheke, die ihrerseits das Rezept an die "Spezialapotheke" schickt.
Vorab per Fax bei den Kolleginnen bestellen und gut, gerne noch die Zuzahlung vorab ins Kuvert gelegt..
Abholung durch den Patienten am Ort.
Denke ich zu simpel, habe ich ein paar Gesetze vergessen ?

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