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Vorschlag der SPD
Boni-Deckel für 2 Jahre, Versandhandel bleibt
Die SPD-Gesundheitsexperten Sabine Dittmar und Edgar Franke
haben im Konflikt um die Folgen des EuGH-Urteils einen konkreten Lösungsvorschlag vorgelegt. Die SPD-Politiker wollen Rx-Boni über das
Sozialrecht über einen Zeitraum für zwei Jahre verbieten - mit Ausnahme von Werbegaben im Wert von bis zu einem Euro. Den Rx-Versandhandel
wollen sie beibehalten. Außerdem sollen Experten eine
Umstellung des Apothekenhonorars prüfen.
Sabine Dittmar ist in der SPD-Bundestagsfraktion Berichterstatterin für das Thema Apotheken, Edgar Franke ist Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses. In den vergangenen Monaten hatten sich beide Gesundheitsexperten vehement gegen das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Rx-Versandverbot stark gemacht. Insbesondere Dittmar hatte davor gewarnt, dass durch den Wegfall des Rx-Versandes Versorgungslücken entstehen könnten. Dittmar und Franke hatten sich auch für eine grundsätzliche Überarbeitung des Apothekenhonorars ausgesprochen. Die Sozialdemokraten sind dafür, dass Beratungsleistungen in der Gesamtvergütung eine größere Rolle spielen.
Allerdings hatte es innerhalb der SPD in den vergangenen Wochen keinen eindeutigen Kurs in dieser Frage gegeben. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach wollte noch weiter gehen und Rx-Boni komplett erlauben und gleichzeitig ein Beratungshonorar für die Vorhaltung von Beratungskabinen einführen. Völlig überraschend kam dann ein in der Fraktion offenbar unabgestimmter Kompromissvorschlag Lauterbachs, demzufolge die SPD den Rx-Versand mit der Union gemeinsam verbieten könnte, wenn Zuzahlungen für Chroniker ganz abgeschafft werden. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen stimmen die dortigen SPD-Gesundheitspolitiker mit diesem Vorgehen gar nicht überein: Aus beiden Ländern war zuletzt zu vernehmen, dass man das Rx-Versandverbot unterstütze.
Nun legen Dittmar und Franke allerdings den ersten konkreten Plan der SPD-Bundestagsfraktion vor – samt ausformulierten Vorschlägen für Gesetzesänderungen. In einer Mitteilung sprechen sie von einer „pragmatischen Lösung“ im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Ein neuer Absatz in § 129 SGB V soll klarstellen, dass im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln Zuwendungen oder sonstige Werbegaben – also auch Rx-Boni – an Versicherte verboten sind. Ausgenommen sein sollen jedoch Zuwendungen oder Werbegaben, die nach § 7 Heilmittelwerbegesetz bislang erlaubt sind – soweit sie einen Wert von einem Euro nicht überschreiten. Diesen Wert hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 als „Spürbarkeitsgrenze“ festgelegt.
Die Regelung soll bis zum 30. Juni 2018 befristet.
In der Zwischenzeit soll sich laut Franke und
Dittmar eine Expertenkommission mit der Weiterentwicklung des Apothekenhonorars
beschäftigen.
Apothekenhonorar auf neue Beine stellen
Arbeitsgrundlage dieser Kommission soll den SPD-Politikern zufolge das Gutachten sein, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) derzeit durchführen lässt. Dies soll laut Dittmar und Franke auf Grundlage der Honorarstudie geschehen, die derzeit durchgeführt wird, „sowie unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation im Apothekenmarkt, der Sicherstellung der Versorgung, der Einbindung der Apotheken in sektorenübergreifende Versorgungsmodelle und der Arzneimitteltherapiesicherheit“.
Die beiden Sozialdemokraten kommentierten ihren Vorschlag
folgendermaßen: „Die vorgeschlagene Regelung ist ein rechtssicherer Kompromiss, mit dem alle leben könnten“,
erklärte Franke. „In der digitalen Welt von heute ist das Verbot des Versandhandels ein Rezept von gestern. Allerdings darf die Versandapotheke keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber der stationären Apothek haben, weil diese sonst in ihrer Existenz bedroht sein könnte.“
Dittmar dazu: „Mit der Änderung des § 129 SGB V sorgen wir wieder für gleichlange Spieße im Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Versandapotheken und stationären Apotheken und liefern eine Lösung, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann.“
SPD-Politiker ohne Verständnis für Rx-Versandverbot
Den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) kritisieren die beiden SPD-Politiker stark. „Das BMG hat den Entwurf zwischenzeitlich zweimal im Begründungsteil nachgebessert, ohne Fakten vorweisen zu können, dass das Verbot notwendig sei, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen“, erklären sie. Aufgrund des notwendigen Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Union sei davon auszugehen, dass das Gesetz ohnehin nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. „Ein Versandhandelsverbot wird daher nicht zum Tragen kommen, so dass es in dieser Legislaturperiode keine Lösung für die ungleichen Wettbewerbsbedingungen gibt, die durch das EuGH Urteil entstanden sind“, schreiben Dittmar und Franke.
Auch für die Versorgung bringt das Rx-Versandverbot aus Sicht von Franke und Dittmar keinerlei Vorteile mit sich.Es gebe erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken, erklärten beide. „Für den Botendienst der stationären Apotheken wird es durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zu einem organisatorischen Mehraufwand und insbesondere einem beträchtlichen Mehraufwand beim Einsatz von Fachpersonal kommen. Durch ein Versandhandelsverbot ist zu befürchten, dass die Versorgung vonPatientengruppen mit speziellen Versorgungsbedarfen (Spezialrezepturen, Homecare, Palliativversorgung) und in infrastrukturschwachen Gebieten ohne Apotheke erschwert wird.“
Ihren Vorschlag wollen die SPD-Politiker nun zunächst in die SPD-interne Länderkoordinierung schicken. Spannend wird sein, wie sich Karl Lauterbach zu diesem Vorschlag äußern wird. Der Fraktionsvize war zuletzt von der Fraktion damit beauftragt worden, einen Kompromiss mit der Union zu erarbeiten, die weiterhin das Rx-Versandverbot fordert. Seit Wochen hat man aus dem Büro Lauterbach zu diesem Thema allerdings nichts mehr gehört.
15 Kommentare
RX-Versandverbot
von Herr Borg-Steffens am 17.02.2017 um 15:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: RX-Versandverbot
von Rolf Lachenmaier am 17.02.2017 um 15:55 Uhr
AW: RX-Versandverbot
von Christian Becker am 21.02.2017 um 12:27 Uhr
Wahlwerbung
von Karl Friedrich Müller am 17.02.2017 um 11:06 Uhr
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Bitte alle den Entwurf lesen...
von Rolf Lachenmaier am 17.02.2017 um 9:17 Uhr
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sinnloser Vorschlag
von Karl Friedrich Müller am 17.02.2017 um 8:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
RXV-Spürbarkeits-Boni-Verbot24 nach 4 Monaten von SPeeD.
von Christian Timme am 16.02.2017 um 21:37 Uhr
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rx vesandverbot
von Dr. Radman am 16.02.2017 um 21:12 Uhr
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Spd
von Frank ebert am 16.02.2017 um 20:02 Uhr
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Spd gibt klein bei...
von Marius am 16.02.2017 um 19:06 Uhr
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Verbot im SGB V
von R. Konrads am 16.02.2017 um 18:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Alle 2 Jahre wieder, fast wie das Christkind
von Rolf Wolf am 16.02.2017 um 18:42 Uhr
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rx vesandverbot
von Dr. Radman am 16.02.2017 um 18:32 Uhr
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Chancen wie beim Lotto-Sechser,
von gabriela aures am 16.02.2017 um 16:00 Uhr
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AW: 2 Jahre ?
von gabriela aures am 16.02.2017 um 18:25 Uhr
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