- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA schießt gegen „...
Rx-Boni, Versandhandel, Apothekenhonorar
ABDA schießt gegen „naive“ SPD
ABDA: SPD hat zu wenig Mut
So wie die SPD die Lösungsvorschläge von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der ABDA als rechtswidrig bezeichnet, erklärt nun auch die ABDA, dass die Idee der Sozialdemokraten „europarechtlich nicht zu halten“ sei. Denn: „Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen. Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke bleiben.“
Aus Sicht der ABDA fehlt es der SPD an Mut, „eine saubere Lösung zu unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen“. Nochmals weist die ABDA darauf hin, dass das Rx-Versandverbot aus ihrer Sicht europarechtlich in Ordnung ist. Schließlich gelte es in 21 EU-Mitgliedsstaaten. Dass das Verbot rein zeitlich on dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich ist, weist die ABDA auch von sich: „Die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“
Zur Erklärung: Das Rx-Versandverbot ist ein Gesetzesvorhaben, dass in der EU ein sogenanntes Notifizierungsverfahren nach sich zieht. Allen Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission wird im Rahmen dieses Verfahrens die Möglichkeit gegeben, gegen das Rx-Versandverbot zu protestieren. Weil im Falles des Verbotes der Einspruch aus mindestens einem Mitgliedsstaat wahrscheinlich ist, könnte sich das Verfahren bis zu sechs Monate hinziehen. Die Kritiker des Rx-Versandverbotes sind der Ansicht, dass der Bundestag das Verbot in dieser Periode nicht behandeln und beschließen darf. Offensichtlich ist die ABDA anderer Meinung und weist – wie oben beschrieben – darauf hin, dass aus ihrer Sicht zunächst der Bundestag beschließen kann. Sobald das Gesetz notifiziert ist, sollen nach den Vorstellungen der ABDA der Bundesrat zustimmen und anschließend der Bundespräsident unterschreiben.
7 Kommentare
Lobby?
von Tilmann Schöll am 18.02.2017 um 10:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Grünendämmerung
von Reinhard Rodiger am 18.02.2017 um 0:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
SPD - die Partei des Heuschreckenkapitals
von Pierre Roer am 17.02.2017 um 19:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
ABDA schießt gegen naive SPD
von Lutz Engelen am 17.02.2017 um 18:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Demaskierung der Verzögerer & Besorgten ...
von Christian Timme am 17.02.2017 um 17:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Solange ....
von gabriela aures am 17.02.2017 um 16:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 17.02.2017 um 15:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.