Auch im Verfahren der frühen Nutzenbewertung nach AMNOG in
Deutschland haben die Orphan Drugs derzeit einen Sonderstatus. Man geht bei
diesen Arzneimitteln automatisch von einem Zusatznutzen aus, der G-BA
entscheidet nur über das Ausmaß. Erst wenn der Hersteller mit dem Arzneimittel
die Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro pro Jahr überschreitet, sieht das
Gesetz eine Nutzenbewertung nach dem üblichen Verfahren vor.
Doch diese Sonderbehandlung ist umstritten. So titelte
vergangenes Jahr das Handelsblatt „Der Milliarden Trick“. Die Pharmaindustrie
habe die seltenen Krankheiten als lukrative Geldquelle entdeckt, hieß es dort.
Einer der Vorwürfe lautete, dass Pharmafirmen vor allem bei einer Krankheit
aktiv seien, die keineswegs selten sei, aber das große Geld verspreche, nämlich
bei Krebs. Dabei nutzen sie aus, dass sich anhand moderner
Untersuchungsmethoden viel eher häufige Krebsarten unterteilen ließen, das
sogenannte „Slicing“. Ein Vorwurf den die forschende Pharmaindustrie zurückweist. Zudem
kritisierte das Handelsblatt die Ausnutzung der zehnjährigen Marktexklusivität, eine Zeit, in der die Hersteller nahezu ohne Korrektiv jeden Preis
verlangen könnten.
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