Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Apotheker bringen KKH um 1,2 Millionen Euro

Berlin - 01.03.2017, 17:10 Uhr

Die KKH freut sich, dass 2016 eine ihrer langjährigen Forderungen wahr wurde: Korruption im Gesundheitswesen ist nun strafbar, die ersten Strafanzeigen sind gestellt. (Foto: Gerhard Seybert / Fotolia)

Die KKH freut sich, dass 2016 eine ihrer langjährigen Forderungen wahr wurde: Korruption im Gesundheitswesen ist nun strafbar, die ersten Strafanzeigen sind gestellt. (Foto: Gerhard Seybert / Fotolia)


Anti-Korruptionsgesetz: Noch wenig Erfahrung, aber viel Hoffnung

Doch es sind nicht nur Apotheker, die auffällig wurden. „Betroffen sind nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens“, sagt Kailuweit. „Die schwarzen Schafe der Branche wenden zum Teil erhebliche kriminelle Energie auf, um sich zu bereichern und dem Gesundheitssystem dringend benötigte Gelder unrechtmäßig zu entziehen.“ 

Die zweithöchste Schadenssumme verzeichnete die KKH übrigens bei den  ambulanten Pflegediensten mit 215.000 Euro. Ein Pflegedienst hat beispielsweise frei erfundene Pflegekurse für Angehörige abgerechnet und so einen Schaden von 56.700 Euro verursacht. Auf Platz drei folgen Sanitätshäuser. Hier betrieb unter anderem ein Diabetesfachhandel Räumlichkeiten in einer Arztpraxis. Diesen Fall – ein Klassiker der unzulässigen Zusammenarbeit – brachte die KKH wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das neue Antikorruptionsgesetz zur Anzeige.

Die am 4. Juni 2016 in Kraft getretenen neuen Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen macht Kailuweit Hoffnung, Korruption in der Branche in Zukunft noch besser bekämpfen zu können. Neben den ersten Strafanzeigen auf Grundlage der neuen Tatbestände, gedeiht auch der Austausch zwischen Kassen, Staatsanwaltschaften und Ärztevertretern zu diesem Thema. Für konkrete Aussagen über die Wirksamkeit des Gesetzes sei es jedoch noch zu früh, sagt Kailuweit.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Apotheken betrügen ...

von Günter Merkl am 02.03.2017 um 14:37 Uhr

Mir geht es auch wie Herrn Müller. Ich verstehe den Artikel auch nicht. Keiner taxiert doch absichtlich 50 Packungen, wenn nur 1 verordnet ist. Die Folge ist doch, dass er von der Kasse retaxiert wird. Jetzt hat doch die Kasse einen Gewinn
gemacht. Der Betrogene ist doch die Apotheke, die im Eifer des Gefechtes einen Fehler gemacht hat .Die Kasse zahlt nichts, obwohl der Patient versorgt wurde.
Warum werden wir von den Krankenkassen als Betrüger
bezeichnet, obwohl wir Tag für Tag einen Großteil unserer Zeit damit verbringen, den Krankenkassen durch Umsetzung der Rabattverträge Geld in Ihre Kassen zu spülen.
Da verstehe noch einer diese Welt .....
Eigentlich könnte man wenigstens Dankbarkeit erwarten.

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Wer macht denn ´mal die Gegenrechnung auf...

von Thorsten Dunckel am 02.03.2017 um 9:29 Uhr

... um wieviel uns die kranken Kassen jedes Jahr mit ungerechtfertigten Retaxationen bescheissen.

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Schaden bei der KKH

von Alexander Zeitler am 01.03.2017 um 18:49 Uhr

nIcht pauschal Zahlen in den Raum stellen und uns alle unter Generalverdacht stellen. Bei Betrug den/ die Kollegen anzeigen. und die Angelegenheit verfolgen.

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Verstehe den Artikel nicht

von Karl Friedrich Müller am 01.03.2017 um 17:22 Uhr

Offensichtlich bin ich zu doof. Ich kapiere den Artikel nicht. Wo genau soll der KKH ein Schaden entstanden sein?
2 Packungen verordnet, 2 abgerechnet?
Oder was entsteht der Kasse für ein Schaden bei Absprachen? Da werden doch andere Apotheken benachteiligt? Die AM muss doch die Kasse so oder so bezahlen?
Wie gesagt, ich verstehe es nicht. Da wird wohl mal wieder die Apothekerschaft unzulässig kriminalisiert.

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AW: Verstehe den Artikel nicht

von Andreas Grünebaum am 01.03.2017 um 18:49 Uhr

Was ist denn so schwer zu verstehen an "Eine rechnete unter anderem Blutzuckerteststreifen in exorbitant hohen Mengen ab. Damit sorgte sie allein bei der KKH für einen Schaden von fast 75.000 Euro"
Abgerechnet, aber nicht abgegeben? Das wären dann wohl so um die 3.000 Packungen gewesen.

AW: Stück vs. Pack

von Holger Hennig am 02.03.2017 um 8:47 Uhr

2 x 50 Stück ist halt was anderes als 2 x 50 Packungen ...

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