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Wegen Zeitumstellung
4 Prozent haben schon zu Schlafmitteln gegriffen
Um besser mit der Zeitumstellung zurechtzukommen, haben vier Prozent der Menschen in Deutschland schon einmal Schlafmittel eingenommen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der DAK-Gesundheit hervor. Diese zeigt außerdem: Fast drei Viertel der Befragten halten es ohnehin für überflüssig, die Uhren zweimal im Jahr zu verstellen.
Am kommenden Sonntag, dem 26. März, beginnt die Sommerzeit. Die Uhren werden eine Stunde vorgestellt. Das bedeutet eine Stunde weniger Schlaf – vorausgesetzt, man geht jeden Tag zur gleichen Zeit ins Bett und steht auch zur gleichen Zeit auf. Für die diensthabenden Apotheken verkürzt sich der Notdienst um eine Stunde.
Besonders beliebt ist die Zeitumstellung in der Bevölkerung nicht – und die Ablehnung nimmt zumindest laut einer aktuellen Forsa-Befragung im Auftrag der DAK-Gesundheit offenbar sogar zu. 74 Prozent der Befragten halten nämlich die Zeitumstellung für überflüssig. 2013 sagten das nur 69 Prozent. Vor allem 45- bis 59-Jährige gaben dies an (85 Prozent). Zum Vergleich: Bei den unter 30-Jährigen plädieren nur 56 Prozent für eine Abschaffung. Auch regional gibt es deutliche Unterschiede: So hat in Norddeutschland die Zeitumstellung am wenigsten Befürworter, hier halten sie 79 Prozent für überflüssig. Im Südwesten sind es 67 Prozent.
Was die meisten daran stört? Mehr als jeder Vierte der Befragten (27 Prozent) will bereits schon einmal gesundheitliche Probleme wegen der Zeitumstellung gehabt haben. Müdigkeit, Abgeschlagenheit sowie Ein- und Durchschlafstörungen werden hauptsächlich beklagt. Über Letztere berichten knapp zwei Drittel (64 Prozent), davon 71 Prozent Frauen.
„Schlafmittel nur unter ärztlicher Aufsicht"
Vier Prozent der Befragten fühlten sich offenbar so beeinträchtigt, dass sie schon einmal zu Schlafmitteln gegriffen haben. Hochgerechnet auf die Bevölkerung sind das immerhin rund drei Millionen Menschen – Frauen mehr als doppelt so häufig wie Männer (fünf Prozent zu zwei Prozent). Wie viele von ihnen Schlafmittel auf ärztliche Verordnung eingenommen haben und wie viele dies in der Selbstmedikation getan haben, geht aus der Mitteilung der Krankenkasse nicht hervor. Es wird lediglich eine DAK-Ärztin mit der Aussage zitiert, dass Schlafmittel nur nach Rücksprache mit einem Arzt eingenommen werden sollen. Die Begründung liefert sie gleich mit: Die Präparate könnten schon nach wenigen Einnahmen ein Suchtpotenzial entwickeln, warnt sie.
In rezeptfreien Arzneimitteln mit Doxylamin oder Diphenhydramin wird daher eine maximale Behandlungsdauer von zwei Wochen angegeben. Außerdem heißt es, die Dauer der Behandlung sollte so kurz wie möglich sein – im Allgemeinen nur wenige Tage. Und auch bei verschreibungspflichtigen Wirkstoffen wie Zolpidem oder Zopiclon findet sich dieser Hinweis. Hier sollte die Behandlung im Normalfall nur wenige Tage bis zu zwei Wochen dauern und – so die Empfehlung – einschließlich der schrittweisen Absetzphase vier Wochen nicht übersteigen. Allerdings könne eine über diesen Zeitraum hinausgehende Behandlung erforderlich sein. Diese sollte jedoch nicht ohne erneute Beurteilung des Zustandsbildes des Patienten erfolgen, heißt es in der Fachinformation.
Apotheker haben eine wichtige Funktion in der Suchprävention
Doch was rät die DAK-Ärztin bezüglich der Zeitumstellung stattdessen? Eine gute Alternative für einen gesunden Schlaf sei es, schon ein paar Tage vor der Umstellung früher ins Bett zu gehen. So könne sich der Körper langsam an den neuen Rhythmus gewöhnen. Auch ein leichtes Abendessen, Entspannungsbäder, Spaziergänge und weniger TV und Computer vorm Schlafengehen tragen zu einem besseren Schlaf bei, erklärt sie.
Doch was tut man, wenn der Schlafmittelgebrauch über temporäre Probleme – im Zusammenhang mit der Zeitumstellung, oder zu jedem anderen Zeitpunkt – hinauszugehen scheint und ein Missbrauchsverdacht vorliegt? Eine schwierige Situation, die in der Apotheke wohl die meisten kennen. Wie soll man sich verhalten? Reicht der Missbrauchsverdacht noch nicht aus, um eine Abgabe zu verweigern, regt zum Beispiel der Arbeitskreis Sucht der Bayerischen Landesapothekerkammer an, in einem solchen Fall eine Mitteilung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker abzuschicken. Denn gerade in der Selbstmedikation komme dem pharmazeutischen Personal eine große Verantwortung zu, Meldungen über möglichen Missbrauch weiterzugeben, heißt es. Denn nur so erhält die Zulassungsbehörde auch Hinweise darauf, dass bestimmte Arzneimittel missbräuchlich eingesetzt werden können oder bestimmte Packungsgrößen möglicherweise nicht sinnvoll sind.
Kurzfragebogen zur Selbsteinschätzung
Damit ist dem Patienten allerdings noch nicht geholfen. Sinnvoll können hier Selbsttests sein, zum Kurzfragebogen für Medikamentengebrauch nach Watzl, den man Patienten, bei denen ein Missbrauchsverdacht besteht, übergeben kann. So ein Test, den der Patient allein zu Hause durchführt, kann Betroffene dazu bringen, ihre Arzneimitteleinnahme kritisch zu hinterfragen und sich gegebenenfalls Hilfe zu suchen – ohne dabei bevormundend zu wirken. Das Gespräch mit einem Arzt oder einer Suchtberatungsstelle kann er natürlich nicht ersetzen.
1 Kommentar
Hurra! Endlich Sommerzeit
von Thesing-Bleck am 21.03.2017 um 22:55 Uhr
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