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Welt-Asthma-Tag 2017
Welche Rolle spielen Apotheker bei der Asthma-Therapie?
Geschätzt leiden 8 Millionen Bundesbürger unter Asthma. Damit ist Asthma eine der häufigsten chronischen Krankheiten hierzulande. Bei Kindern ist es sogar die häufigste chronische Krankheit. Apotheken können bei der richtigen Behandlung eine wichtige Rolle spielen.
Die Apotheken gaben im Jahr 2016 mehr als 23 Millionen Fertigarzneimittelpackungen zur Inhalation bei Erkrankungen aufgrund obstruktiver Atemwegserkrankungen, darunter auch Asthma, ab. Davon entfielen mehr als 12,2 Millionen Packungen auf Dosieraerosole. Das sind 52 Prozent aller inhalativer Medikamente gegen Asthma und andere Erkrankungen mit verengten Atemwegen. Dazu kamen rund 9,5 Millionen Packungen Pulverinhalatoren (inklusive deren Nachfüllungen), was damit rund 40 Prozent ausmacht. Die restlichen Packungen waren Fertigarzneimittel für Vernebler – nämlich 1,8 Millionen Packungen.
Die verschiedenen Inhalatortypen unterscheiden sich in der Anwendung deutlich. Bei der Erfüllung von Rabattverträgen kommt es immer wieder vor, dass in der Apotheke ein Inhalatortyp abgegeben werden soll, der für einen Patienten ungeeignet ist oder an den der Patient nicht gewöhnt ist. In begründeten Einzelfällen sollen Apotheker die Notbremse ziehen und „pharmazeutischen Bedenken“ geltend machen. Dass viele Patienten die Inhalationssprays nicht richtig benutzen und daher nicht optimal therapiert sind, zeigen viele Studien.
Hier ist unter anderem die Apotheke gefragt. Vor allem beim Monitoring sollten sie sich einbringen, Erstunterweisung ist Sache des Arztes. Wie sieht so ein Monitoring in der Apotheke aus? Das Wichtigste dabei ist: Der Patient hat den aktiven Part. Man bittet ihn, die Anwendung so vorzuführen, wie er es zu Hause macht. Der Apotheker schaut nur zu. Eventuelle Fehler werden dann erst im Anschluss kommentiert. („Sie haben das ganz richtig gemacht, aber es wäre besser, wenn ..., weil.“). Das Ganze sollte erstmalig spätestens vier Wochen nach der Erstverordnung durchgeführt werden, dann mindestens einmal im Jahr sowie nach jedem Gerätewechsel. Stellt der Apotheker gravierende Fehler fest, soll zeitnah eine Wiederholung erfolgen.
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