Der nächste Schlag kam dann im Juni 2013: Die Anwendungsgebiete
wurden eingeschränkt. Trobalt® sollte nur noch als Reservemittel eingesetzt
werden – als Zusatztherapie von pharmakoresistenten fokalen Krampfanfällen mit
oder ohne sekundäre Generalisierung bei Patienten mit Epilepsie im Alter von 18
Jahren oder älter. Und nur wenn andere geeignete Arzneimittelkombinationen
unzureichend wirken oder nicht vertragen werden. Hintergrund der Einschränkung
waren Verfärbungen von Augengewebe, einschließlich der Retina, über die in
klinischen Langzeitstudien mit Retigabin berichtet worden. Des Weiteren waren blau-graue
Verfärbung der Haut, Lippen und/oder der Nägel aufgetreten – ebenfalls in
diesen Studien. Diese Veränderungen wurden bei einem großen Anteil der
Patienten beobachtet, die weiterhin in den Langzeitstudien behandelt wurden.
Zu diesem Zeitpunkt hatte GSK noch einmal einen Anlauf in der Nutzenbewertung gewagt. Nach der Anwendungsbeschränkung hatte allerdings der G-BA Trobalt aus dem laufenden Verfahren herausgenommen. Die Einschränkung des Anwendungsgebiets habe zur Folge, dass das
Anwendungsgebiet, auf dessen Basis die Nutzenbewertung von Retigabin am
1. Mai 2013 eingeleitet worden ist, nicht mehr mit dem ab 1. Juli
gültigen Zulassungsstatus des Arzneimittels übereinstimme, erklärte der G-BA diesen Schritt. Damit sei
eine wesentliche Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse
eingetreten – und dies rechtfertige das anhängige
Nutzenbewertungsverfahren für Retigabin einzustellen, so der G-BA.
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