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Kein Steuerbetrug
Freispruch statt Haftstrafe für niederländischen Apotheker
Eugene E. trug zur Aufklärung bei
In der „Auslandberührung“ habe Eugene E. kein Problem gesehen, da sich die niederländische Beratungsfirma als international renommierte und auf Apotheken spezialisierte Beratergesellschaft darstellte. Eine Mitarbeiterin der Treuhand habe „erkennbar dem Einzelunternehmen nicht zuzuordnende Ausgaben als Privatentnahmen des Angeklagten“ gebucht – „ohne weitere Aufklärung der wahren Umstände“, erklärt das Gericht. Auch ein Steuerberater der niederländischen Firma habe den Angeklagten weder zur Vorlage von Belegen aufgefordert noch auf mögliche grenzüberschreitende Steuerfragen hingewiesen, obwohl sein Unternehmen erklärtermaßen über das hierfür nötige Wissen verfügte. „Deshalb hatte der Angeklagte auch keinen Grund, an der Korrektheit der Verfahrensweise zu zweifeln“, so die Richter. Erst im Herbst 2007 habe sie die Firma ihn über den Irrtum aufgeklärt.
Das Gericht berücksichtigte bei seinem Urteil, dass nach Einschätzung der Richter Eugene E. viel zur Aufklärung des Sachverhaltes beitrug – und inzwischen die Steuer nachgezahlt hat. „Der Angeklagte bemühte sich auch persönlich um eine Bereinigung der sich für ihn plötzlich auftuenden Problemstellungen“, heißt es im Urteil. So habe er mit einer Mitarbeiterin das Finanzamt Chemnitz-Süd aufgesucht, dort seine Unternehmensstruktur vorgestellt und sich erkundigt, „ob er alles richtig mache oder wie es gegebenenfalls richtig wäre“. Doch das Amt ließ ihn offenbar zunächst abblitzen: „Weder die erhofften sachdienlichen Hinweise noch irgendwelche Aussagen zu der Frage der Korrektheit der steuerlichen Behandlung wurden durch den Mitarbeiter des Finanzamtes getätigt“, schreiben die Richter.
„Ihm sei es nie darum gegangen, den deutschen Fiskus um Steuern zu betrügen“, heißt es im Urteil. „Vielmehr habe er einen Wettbewerbsvorteil auf dem deutschen Markt durch Nutzung der Rabattmöglichkeit auf Medikamente in den Niederlanden angestrebt.“ Hierbei habe es sich um unternehmerische Entscheidungen gehandelt. „Die steuerlichen Konsequenzen habe er nicht gesehen und deren sachgerechte Behandlung seinen Beratern überlassen.“
Der niederländische Steuerberater sagte bei der Verhandlung laut dem Urteil „nicht aus“, den Angeklagten über die einer ordnungsgemäßen Buchhaltung zuwiderlaufende Verfahrensweise informiert zu haben. Er habe vielmehr den Auslandbezug der VSA-Überweisungen nicht erkannt, was „wohl ein Fehler gewesen“ sei, der später korrigiert worden wäre, zitieren ihn die Richter.
1 Kommentar
Apothekerexzesse
von Heiko Barz am 05.05.2017 um 13:06 Uhr
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