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Kein Steuerbetrug
Freispruch statt Haftstrafe für niederländischen Apotheker
Ein niederländischer Versandapotheker versteuerte Einnahmen in den Niederlanden anstatt in Deutschland. Nach einer Anklage wegen Steuerbetrugs wurde er vom Landgericht Chemnitz freigesprochen. Die Richter meinen, er habe sich ausreichend steuerlich beraten lassen und wollte auch nicht betrügen. Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders – und zieht zum Bundesgerichtshof.
An zehn Verhandlungstagen befasste sich das Landgericht Chemnitz dieses und letztes Jahr mit dem Fall des niederländischen Versandapothekers Eugene E.. Er hatte Einnahmen seiner Versandapotheke über mehrere Jahre in den Niederlanden statt in Deutschland versteuert. Im Januar 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben erhoben – in fünf von sechs Fällen habe er „in großem Ausmaß“ zu wenig Steuern gezahlt, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht sprach ihn Anfang März frei – wie es zu der Entscheidung kam, zeigen die nun vorliegenden Urteilsgründe.
Der Pharmazeut betrieb in mehreren Ländern Apotheken und
Unternehmen, war selber betriebswirtschaftlich aber nicht weiter ausgebildet –
was für das Verfahren von einiger Relevanz war: 1985 nahm er laut Gericht an
einer einjährigen Weiterbildung im Bereich der Betriebswirtschaftslehre teil,
jedoch „mit nur begrenztem Nutzeffekt“. 1994 hatte Eugene E. die Idee, im Erzgebirge
das Poliklinik-System der ehemaligen DDR wieder aufleben zu lassen – mit der Absicht dort Apotheken zu betreiben. Dazu gründete er unter anderem mehrere
Ärztehäuser, betrieb drei Apotheken, einen Medikamentengroßhandel und eine Laborgesellschaft.
Zweistelliger Millionenumsatz
„Trotz der allgemein ablehnenden Haltung der Apotheker in Deutschland“, wie das Gericht festhält, betrieb er teils von Deutschland, teils von den Niederlanden aus auch die Versandapotheke postpills.com. Diese operierte von den Niederlanden aus, um Kunden finanzielle Vorteile anbieten zu können. Außerdem hatte er in Frankreich eine Apotheke, war dort an einem Ärztehaus beteiligt – und einer Kosmetik-Firma in der Schweiz. Mit seinem Firmengeflecht erwirtschaftete Eugene E. laut Gericht einen Jahresumsatz zwischen 20 und 50 Millionen Euro.
Da Eugene E. „weder eine steuerliche noch buchhalterische Ausbildung“ hatte und sich laut Gericht auf seine unternehmerische Tätigkeit konzentrieren wollte, ließ er sich in den die Anklage betreffenden Jahren von zehn spezialisierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsfirmen beraten, darunter vier in Deutschland – so auch die Treuhand Hannover. Hierfür bezahlte er jährlich knapp eine Million Euro, wie das Landgericht feststellt.
1 Kommentar
Apothekerexzesse
von Heiko Barz am 05.05.2017 um 13:06 Uhr
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