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In England wird das Apothekenhonorar derzeit schrittweise reduziert. Der Gesundheitsdienst NHS muss Geld sparen. Gegen die heftigen Einschnitte hatten zwei Apothekerverbände geklagt. Ein Richter des Obersten Gerichtshofes in England hat die Klagen nun aber zurückgewiesen. Medienberichten zufolge verpasste der Richter dem Gesundheitsministerium aber einen Denkzettel.
Die finanzielle Situation von Englands Apothekern könnte derzeit schwieriger nicht sein: Das Gesundheitsministerium hatte im vergangenen Jahr umfassende Sparmaßnahmen im englischen Gesundheitsdienst (NHS) angekündigt. 22 Milliarden Britische Pfund, das sind etwa 28 Milliarden Euro, sollen bis 2021 im staatlichen Gesundheitswesen Großbritanniens insgesamt eingespart werden. In mehreren Schritten soll dafür auch das Apothekenhonorar gekürzt werden: Die erste Absenkung um insgesamt 6,1 Prozent erfolgte im Oktober 2016. Schrittweise sollen die Apotheker immer weniger bekommen.
Dazu werden nun mehrere Honorarbestandteile der Pharmazeuten zusammengefasst. Die Apotheker erhielten bislang beispielsweise „practice payments“. Je nach der Menge dispensierter Packungen pro Jahr sind das Pauschalen, die für die Bereithaltung und die Pflege der Apothekenräume ausgezahlt wurden. Diese Zahlungen sollen jetzt unter anderem mit den Packungsabgabe-Honoraren und einem weiteren Zusatzhonorar für das Einlösen von e-Rezepten zusammengeführt werden. Das Gesundheitsministerium teilte schon im vergangenen Jahr mit, dass zwischen 1000 und 3000 der insgesamt rund 12.000 britischen Apotheken schließen könnten.
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Gegen diese Beschlüsse des Gesundheitsministeriums, das das Apothekenhonorar verändern kann, hatten zwei Apotheker-Organisationen geklagt: die National Pharmacists Association (NPA), die die Apotheker in Gerichtsverfahren juristisch vertritt, sowie das Pharmaceutical Services Negotiating Committee, das Jahr für Jahr mit dem Gesundheitsministerium Dynamisierungen und Anpassungen am Apothekenhonorar aushandelt. Die englische Apothekerzeitung „Chemist and Druggist“ berichtete am heutigen Donnerstag, dass der zuständige Richter am Obersten Gerichtshof (High Court) alle Klagen abgewiesen habe.
Richter: Ministerium darf bei Apotheken sparen
Dem Bericht zufolge erklärte der Richter in seiner Begründung, dass er die Entscheidung des Gesundheitsministeriums nicht wirklich in Frage stellen könne, weil das Ministerium zu solchen Schritten befähigt sei. Das Ministerium habe auch keine willkürlichen Kürzungen vorgenommen, sondern während des Prozesses nachweisbar dargestellt, warum man gerade die nun verbundenen Honorarbestandteile für die Kürzungen ausgesucht habe. Und: In finanziell schwierigen Zeiten könne das Ministerium Sparmaßnahmen beschließen.
Gleichzeitig gab der Richter dem Ministerium aber mehrere Rügen mit auf den Weg. Dem Zeitungsbericht zufolge soll der Richter gesagt haben, dass „andere Kürzungsmittel besser“ gewesen wären. Außerdem gab er den Apothekerverbänden Recht was die Auswirkungen der Honoraranpassung betrifft.
Die Verbände hatten gewarnt, dass die Apotheker durch den finanziellen Druck zuerst an den unentgeltlichen Botendiensten sparen müssen. Der Richter sah das ein und sprach von einem „wirklichen Risiko“, dass es diese Dienstleistungen nicht mehr geben werde. Außerdem sagte der Richter, dass er es bedauere, dass die gute Arbeits- und Verhandlungsweise zwischen dem Ministerium und den Apothekern nun wohl nicht mehr existiere. PSNC-Chefin Sue Sharpe erklärte im Anschluss: „Leider hat der Gesundheitsminister eine sehr große Entscheidungsgewalt in solchen Fragen, das war für den Richter wohl ausschlaggebend.“
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