- DAZ.online
- News
- Recht
- Antikorruptionsgesetz...
Heimversorgung BVKA Mainz 2017
Antikorruptionsgesetz – wo endet die Kooperation und beginnt die Korruption?
Ist die gesparte Briefmarke ein Bestechungsaufwand?
Nicht klar definiert sind auch die Marktverhaltensnormen: Könnten sich entsprechende Handlungsweisen nicht im Laufe der Zeit eingebürgert haben, die man als allgemeine Marktverhaltensnormen bezeichnen könnte? Zum Beispiel: Rezepte für Heimbewohner. Nicht selten holt die Apotheke diese im Auftrag des Heimes bei der Arztpraxis ab – oder bei den Arztpraxen. Der Vorteil für das Heim? Es spart hierdurch die Briefmarke für den Versand der Rezepte oder einen Boten, um die Rezepte der Bewohner in die Apotheke zu bringen.
Was liegt vor? Ein Bestechungstatbestand? Oder ist es Marktverhaltensnorm? Schließlich ist dieser Service für viele Apotheken mittlerweile normal. Bei der unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb sei sicher auch die Relevanz des monetären Vorteils von Relevanz, erklärt Schneider hierzu. Hier sei sicher noch viel Aufklärungsarbeit vonnöten, die die Grenzen der neuen Korruptionstatbestände klar stelle. „Hier entsteht lokales Strafrecht, mit zum Teil abenteuerlichen Rechtsvorstellungen“ und einem unkalkulierbaren Ermittlungsrisiko. Ein solches Ermittlungsverfahren sei letztlich allerdings bereits „Degradierungszeremoniell par excellence“, Ziel müsse es sein, das Risiko für ein solches so gering wie möglich zu halten.
Doch: Antikorruptionsgesetz als Chance nutzen
Einen ganz anderen Blick auf die sich eröffnenden
Optionen im Zuge des Antikorruptionsgesetzes wagt Michael Marxen, Schatzmeister
des BVKA. Er findet, Apotheker sollten „die Beschränkung des
Antikorruptionsgesetzes nutzen, um den Quatsch zu lassen, Taxidienste zu
übernehmen“. Mit dem aktuellen Status quo – dass Apotheke den Heimen den Boten
ersetzten, denn das Versenden von Rezepten per Post dauert zwei Tage – sei man
weit weg von Bagatellsituationen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.