Ramadan

Fasten und Arzneimittel  – was gilt es zu beachten?

Stuttgart - 27.05.2017, 08:34 Uhr

Ab Sonnenaufgang (hier über der Blauen Moschee in Istanbul) darf nicht mehr gegessen und getrunken werden. Chronisch Kranke sollten vor dem Fasten Rat in der Apotheke suchen. (Foto: william87 / Fotolia)

Ab Sonnenaufgang (hier über der Blauen Moschee in Istanbul) darf nicht mehr gegessen und getrunken werden. Chronisch Kranke sollten vor dem Fasten Rat in der Apotheke suchen. (Foto: william87 / Fotolia)


Am heutigen Samstag beginnt für Millionen Muslime weltweit der islamische Fastenmonat Ramadan. Obwohl Kranke nicht fasten müssen, möchten viele auf das Ritual der körperlichen und geistigen Reinigung nicht verzichten. Da auch die meisten Arzneimittel tagsüber nicht erlaubt sind, sollten Chroniker sich beim Arzt oder in der Apotheke beraten lassen.

Gläubige Muslime nehmen während des Ramadan, der am heutigen Samstag beginnt, zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder Nahrung noch Wasser zu sich. Jeder Muslim ist nach den religiösen Vorschriften des Korans verpflichtet zu fasten – sofern er körperlich oder geistig dazu in der Lage ist. 

Es gibt jedoch Ausnahmen. So müssen beispielsweise Alte, schwangere und stillende Frauen, Mädchen und Frauen während ihrer Menstruation, Kinder, Reisende, Soldaten und Personen, die schwer arbeiten, nicht fasten. Versäumte Fastentage müssen nachgeholt werden, wenn der Grund, warum nicht gefastet wurde, nicht mehr besteht.

Wenn die Sonne nicht untergeht ...

Muss ein strenggläubiger Muslim, der zum Beispiel in Nordnorwegen wohnt, den ganzen Ramadan ununterbrochen fasten, nur weil die Sonne nicht untergeht? 

Wie der Fastenmonat im Sommer hoch im Norden zu handhaben ist, dazu gibt es unterschiedlich strenge Ansichten. Die meisten Muslime haben jedoch folgende Regelung getroffen: Überall, wo der Tag länger als 20 Stunden dauert, richten sie sich nach den täglichen Fastenzeiten in Mekka. Diese Regelung hat jedoch vielerorts den Nachteil, dass sich die Gläubigen während des ersten Teils des Ramadans nach Mekka, während des zweiten Teils nach der Ortszeit richten müssen. Um während des ganzen Ramadans einen kontinuierlichen Fastenrhythmus zu haben, richten sich einige Muslime in Nordnorwegen nach den Zeiten des Sonnenaufgangs und -untergangs in der Hauptstadt Oslo.

Inhalation und Salben sind erlaubt

Ebenfalls ausgenommen sind Kranke. Viele möchten trotzdem fasten. Neben Essen und Trinken ist aber auch die Einnahme von Arzneimitteln tagsüber nicht erlaubt. Bestimmte Arzneiformen wie Inhalativa, Salben oder Augentropfen sind allerdings ausgenommen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen. 

Um sich nicht in Gefahr zu bringen, sollten Menschen, die regelmäßig Arzneimittel einnehmen müssen und fasten möchten, sich in der Apotheke oder beim Arzt beraten lassen. Auf keinen Fall darf eigenmächtig einfach auf Medikamente verzichtet werden. 

In den meisten Fällen lässt sich eine individuelle Lösung finden. Durch Dosisanpassungen, Verschiebungen der Einnahmezeitpunkte oder Ausweichen auf Wirkstoffe mit einem längeren Dosierungsintervall können Risiken oft minimiert werden. 

Das müssen Diabetiker beim Fasten beachten

Für Diabetiker können darüber hinaus die ungewohnten Essenszeiten zum Problem werden. Tagsüber darf keine Nahrung aufgenommen werden, im Sommer ist das sehr lang. Nach Sonnenuntergang beginnt das Fastenbrechen, Iftar – oft ein festliches, sehr reichhaltiges Mahl. Das Frühstück, Suhur, muss vor Sonnenaufgang eingenommen werden. 

Die Diabetes-Therapie muss entsprechend angepasst werden. Außerdem sollen Diabetiker möglichst früh, also gleich nach Sonnenuntergang, mit dem Iftar beginnen, die Suhur-Mahlzeit so spät wie möglich einnehmen (am besten komplexe Kohlenhydrate, um Hypoglykämien vorzubeugen) und während der Nacht ausreichend trinken. Auch den Verlockungen süßer und sehr fetter Speisen sollten Menschen mit Diabetes weitestgehend widerstehen.

Besonders wichtig ist es, den Blutzucker während des Fastenmonats engmaschiger als sonst zu kontrollieren. Die Patienten müssen außerdem auf Symptome von Hypo- oder Hyperglykämie achten. 

Und für den Notfall: immer Traubenzucker dabeihaben! Denn ist die Gesundheit in Gefahr, ist es erlaubt, das Fasten zur brechen.

Das große Fastenbrechen  – das Zuckerfest

Dieses Jahr endet der Fastenmonat am 24. Juni. Das Ende des Ramadans wird mit einem großen, dreitägigen Fastenbrechen (arabisch „Idul Fitr“ oder Türkisch „Ramazan Bayramı“) gefeiert, auch bekannt als Zuckerfest („Şeker Bayramı"). In den islamischen Ländern sind diese Festtage in der Regel Feiertage. In einigen deutschen Bundesländern können sich muslimische Schüler für den ersten Tag des Zuckerfests vom Unterricht befreien lassen.  

Auch laden vielerorts muslimische Gemeinden – oder auch Familien ihre Nachbar­n – ein, das Zuckerfest gemeinsam mit ihnen zu feiern.

Es geht um mehr als nur ums Essen

Das Fasten beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Nahrungsaufnahme, auch Sex und Zigaretten sind tagsüber tabu. Auf Alkohol verzichten viele ohnehin auch während des restlichen Jahres.  

Zudem sollen Muslime während des Fastenmonats auch auf ihr Verhalten achten und beispielsweise nicht lügen oder andere beleidigen. Auch die Bedürftigen werden üblicherweise nicht vergessen. In islamisch geprägten Gesellschaften ist es zum Beispiel üblich, dass Reiche die ganze Nachbarschaft zum Fastenbrechen einladen. Außerdem sollten Muslime für wohltätige Zwecke spenden.   

Das Fasten dient der körperlichen und geistigen Reinigung der Gläubigen. Darüber hinaus soll es auch den Zusammenhalt der Glaubensgemeinschaft stärken. Fasten gehört neben dem Glaubensbekenntnis, dem täglichen Gebet (fünfmal), der Pilgerfahrt nach Mekka und der Almosengabe zu den fünf Säulen des Islams.

Da das islamische Mondjahr nur 354 Tage lang ist, verschiebt sich der Fastenmonat, der der neunte Monat des Jahres ist, jedes Jahr um zehn bis elf Tage. 2018 beginnt er am 15. Mai. Der Ramadan durchläuft über einen Zeitraum von 33 Jahren alle Jahreszeiten.



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1 Kommentar

Falsches Verständnis religiöser Gebote

von Christian Becker am 27.05.2017 um 9:51 Uhr

Wenn Kranke nicht fasten müssen, dann sollten sie es auch einfach sein lassen.
Eine befreundete Muslima hat mir mal erklärt, dass es bei ihnen (Irak) so geregelt war, dass Kranke nicht nur nicht fasten mussten, sondern gar nicht durften. Aber offenbar gibt es da regional und innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islam unterschiedliche Auslegungen.
Ob nun nicht müssen oder nicht dürfen... kranke Menschen vergehen sich nicht, wenn sie nicht fasten und insbesondere nicht, wenn sie Medikamente zu sich nehmen.
Wer meint, dennoch keine Medikamente zu sich nehmen zu dürfen, spielt meiner Ansicht nach aufgrund missverstandener Glaubensgrundsätze mit seiner Gesundheit.

Nun gut, das ist meine Meinung als Atheist.

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