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Gerichtsverfahren
Apotheker vs. DocMorris - Showdown in Mosbach
Kann DocMorris in Hüffenhardt doch noch gestoppt werden? Am morgigen Mittwoch verhandelt das Landgericht Mosbach um 10 Uhr über den Antrag eines Apothekers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die niederländische Versandapotheke. Sein Ziel: DocMorris soll der weitere Betrieb seines Arzneimittel-Abgabeautomaten verboten werden.
Fast sechs Wochen ist es nun her, dass DocMorris in der im Neckar-Odenwald-Kreis gelegenen Gemeinde Hüffenhardt seinen „Abgabeautomaten mit Videoberatung“ eröffnet hat. Mit diesem Konzept stellt der niederländische Konzern einmal mehr das deutsche Apothekenrecht infrage. Das zuständige Regierungspräsidium untersagte den Betrieb zwar sehr schnell. Da es aber nur für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel den Sofortvollzug seiner Verfügung angeordnet hatte, konnte die Versandapotheke durchsetzen, dass ihr jedenfalls die Abgabe rezeptfreier Arzneimittel weiterhin gewährt wird. Ob zu Recht – darüber wird nun das Verwaltungsgericht entscheiden. Doch das wird eine Weile dauern.
Derweil sind verschiedene Apotheker aus der Umgebung Hüffenhardts aktiv geworden. Sie wollen auch die OTC-Abgabe per Automat nicht akzeptieren. Nach einer erfolglosen Abmahnung haben sie den Rechtsweg eingeschlagen. Vor dem Landgericht Mosbach machen sie im Eilverfahren einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des Betrieb des Abgabeautomaten geltend. Die Apotheker halten der niederländischen Konkurrenz vor, einen Apothekenteilbetrieb zu unterhalten, ohne hierfür eine Erlaubnis in Deutschland zu besitzen. DocMorris entziehe sich so der behördlichen Überwachung und erziele hierdurch Vorteile gegenüber Wettbewerbern. Daher soll dem Konzern per einstweiliger Verfügung verboten werden, den Betrieb in der bisherigen Art weiterzuführen – also auch der OTC-Verkauf.
Da die Eilanträge der einzelnen Apotheker zu unterschiedlichen Zeiten eingegangen sind, kommt es am morgigen Mittwoch nun zu einer ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Mosbach. Grundsätzlich können Entscheidungen im Einstweiligen Verfügungsverfahren auch ohne mündliche Verhandlung ergehen. Doch der vorliegende Fall ist sicher komplex, sodass gut nachvollziehbar ist, dass die Vorsitzende Richterin die Parteien vor ihrer Entscheidung geladen hat.
Laut einer Mitteilung des Gerichts wendet DocMorris gegen das Vorbringen der Apotheker ein, dass in dem Geschäftsraum in Hüffenhardt ein Arzneimittelversand mit anschließender automatisierter Arzneimittelausgabe angeboten werde. Der Versender sieht die Abgabe also durch die Versanderlaubnis gedeckt.
Man darf
gespannt sein, wie die Richterin dies am morgigen Mittwoch sieht. Folgt sie dem antragstellenden Apotheker, so muss DocMorris Hüffenhardt ganz schließen. Dann dürfen auch keine OTC mehr abgegeben werden.
2 Kommentare
Digi 4.0
von Christian Giese am 30.05.2017 um 14:41 Uhr
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Man kann ja nie sicher sein..
von T. La Roche am 30.05.2017 um 13:49 Uhr
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