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Gesundheitsministerium NRW
„EU-Versandapotheken müssen nicht ordnungsgemäß beliefern“
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat sich bei der noch amtierenden Gesundheitsministerin Nordrhein-Westfalens, Barbara Steffens (Grüne), über mehrere niederländische Versandapotheken beschwert. Konkret ging es darum, dass die EU-Versender offenbar mehreren Patienten Rezepturen verweigert haben. Die Ministerin stellt klar, dass deutsche Behörden ausländische Versandapotheken keinesfalls zur Belieferung verpflichten könnten.
Bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) sind in den vergangenen Wochen und Monaten offenbar mehrere Beschwerden über ausbleibende Belieferungen durch EU-Versandapotheken eingegangen. Das teilte ein Sprecher der Kammer auf Nachfrage mit. Daraufhin habe man das zuständige Gesundheitsministerium auf die Vorgänge aufmerksam gemacht. Die Antwort aus dem Ressort von Ministerin Steffens liegt nun vor.
In einem der Fälle soll laut AKWL ein Versender aus der niederländischen Stadt Venlo die Herstellung eines Rezepturarzneimittels komplett verweigert haben. Das Unternehmen habe dies mit fehlender Plausibilität begründet, die Patientin erhielt ihr Rezept zurück. Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening bezeichnet die Begründung der Versandapotheke als „vorgeschobenes Argument“. Denn die Überprüfung der Rezeptur durch die pharmazeutische Fachabteilung der Apothekerkammer und zusätzlich durch das Prüflabor DAC/NRF in Eschborn hat laut AKWL ergeben, dass die beiden verordneten Wirkstoffe miteinander kompatibel seien. „Rein galenisch betrachtet ist die Rezeptur problemlos herstellbar, auch wenn die verordnete Kombination aus Antibiotikum und Glucocorticoid nicht mehr erste Wahl bei der Therapie infizierter Hauterkrankungen ist“, erklärt Overwiening.
Die Kammer zitiert noch einen weiteren Fall, bei dem ein Patient ein Rezept mit dem Wirkstoff Nitrazepam zur Behandlung von Schlafstörungen bei einer weiteren niederländischen Versandapotheke eingereicht hatte. Die AKWL nennt hier ausdrücklich nicht den Namen des Unternehmens, schreibt aber, dass das Rezept in einem Freiumschlag „nach Heerlen“ geschickt worden sei. Und weiter: „Dort wurde die Belieferung mit dem Hinweis auf komplizierte zollrechtliche Regelungen verweigert. Gegen eine Gebühr von 20 Euro konnte sich der Patient sein Rezept dann in einem Paketzentrum zurückholen. In der öffentlichen Apotheke wurde es anschließend binnen weniger Stunden beliefert.“
5 Kommentare
Kontraktionszwang?
von Pierre Roer am 17.06.2017 um 7:06 Uhr
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AW: Kontraktionszwang
von Apotheker am 17.06.2017 um 11:39 Uhr
Fairneß
von Reinhard Rodiger am 16.06.2017 um 20:55 Uhr
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SPD / Grünen
von Anita Peter am 16.06.2017 um 14:44 Uhr
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AW: SPD / Grünen fairer Wettbewerb ?!
von ratatosk am 16.06.2017 um 18:24 Uhr
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