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DocMorris-Arzneimittelautomat
Verboten, verboten und nochmals verboten
Die DocMorris-Videoberatung mit ihrem Arzneimittelabgabeautomaten ist nach einem Urteil des Landgerichts Mosbach schon seit einer Woche gänzlich geschlossen. Nun hat die Vorsitzende Richterin drei weitere Urteile gesprochen. Sie alle laufen auf dasselbe hinaus: DocMorris darf in den Hüffenhardter Räumlichkeiten keine Arzneimittel abgeben.
DocMorris hat erneut eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Schon vor einer Woche hatte die Kammer für Handelssachen am Landgericht Mosbach in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die niederländische Versandapotheke ihren Ableger in Hüffenhardt schließen muss – jedenfalls vorläufig. Und zwar auch für den Verkauf von OTC-Arzneimitteln. Insofern haben die drei am heutigen Mittwoch ergangenen Urteile der Zivilkammer nur noch bestätigende Wirkung.
Die Konsequenz aller vier Urteile ist die gleiche, mögen die genauen Formulierungen der Verbote auch ein wenig abweichen. In den heute entschiedenen Fällen waren es Apotheker aus der Umgebung, die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt haben – in der vergangenen Woche war es der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
Laut Gerichts-Mitteilung wurde DocMorris verboten, apothekenpflichtige und/oder verschreibungspflichtige Arzneimittel in Räumlichkeiten, die nicht in eine rechtsgültige Apothekenbetriebserlaubnis einbezogen sind, an Endverbraucher abzugeben. Zudem wird dem niederländischen Unternehmen ausdrücklich verboten, ärztlich verordnete apothekenpflichtige und/oder verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten abzugeben, soweit kein Apotheker anwesend ist, der Änderungen an der ärztlichen Verordnung vor der Herausgabe der verordneten Arzneimittel vermerken kann.
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