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Rechenzentren
Warum die Hilfsmittelabrechnung teurer wird
„Die Hilfsmittelabrechnung wird teurer“ – meldete DAZ.online in der vergangenen Woche über die neuen Abrechnungsmodalitäten für Hilfsmittel beim Schweriner Apothekenrechenzentrum. Nun hat auch die VSA die Einführung einer pauschalen Gebühr für die Hilfsmittelabrechnung bestätigt. Wie rechtfertigt die VSA diesen Schritt? Was haben Retaxation seitens der Krankenkassen damit zu tun? DAZ.online hat nachgefragt.
Wie das Schweriner Apothekenrechenzentrum (SARZ) führt auch die VSA ab 1. Juli 2017 eine Extragebühr für die Abrechnung von Hilfsmittelrezepten ein. Die Kosten, die auf die Apotheker zukommen, die Hilfsmittel über die VSA abrechnen, sind identisch mit denen der VSA-Schwester SARZ: 13 Euro monatliche Pauschale, sobald ein Hilfsmittelrezept abgerechnet wird, plus 0,85 Prozent der gesamten Rezeptsumme der Hilfsmittel.
Carlos Thees, Sprecher der VSA, begründet die Einführung dieser neuen Abrechnungsgebühr mit dem in den vergangenen Jahren steigenden Anteil der über § 302 SGB V abzurechnenden Hilfsmittelrezepte. Rechnete die VSA im Januar 2010 lediglich 4000 Hilfsmittelrezepte über das „sehr viel aufwendigere Verfahren nach § 302“ ab, waren es im Dezember 2016 ganz 250.000, erklärte Thees gegenüber DAZ.online. Auch gehe man bei der VSA davon aus, „dass das im April dieses Jahres in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), diese Entwicklung weiter untermauert“. Es werde für die VSA künftig nicht mehr tragbar sein, diesen erhöhten Abrechnungsaufwand „im Rahmen einer Mischkalkulation“ zu stemmen, erklärte Thees.
Was macht die Abrechnung nach § 302 SGB V so aufwendig?
Thees erklärt: „Der Abrechnungsprozess nach § 302 ist in weiten Teilen völlig anders als die Arzneimittelabrechnung nach § 300 und heute schon zehn Mal so aufwendig“. Der Prozess sei weniger automatisierbar, meist bestehe das Hilfsmittelrezept aus mehreren Anlagen, die manuell und einzeln gescannt werden müssten. Hinzu kämen die unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten einzelner Krankenkassen durch ihre jeweiligen Hilfsmittelverträge auf Landes- und Bundesebene.
1 Kommentar
gehts noch?
von Karl Friedrich Müller am 23.06.2017 um 11:49 Uhr
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