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Rechenzentren
Warum die Hilfsmittelabrechnung teurer wird
Bevorzugen Kassen § 302 wegen höherer Retax-Quote?
Ob ein Hilfsmittel über § 300 SGB V oder § 302 SGB V abgerechnet wird, entscheiden die Krankenkassen in Abstimmung mit den zuständigen Landesapothekerverbänden. Glaubt man den Angaben der VSA, akzeptierten Krankenkassen zunehmend nur noch die Abrechnung über § 302. Warum die Krankenkassen diesen Abrechnungsweg bevorzugen, darüber kann auch der VSA-Sprecher nur spekulieren.
Rund 50 Mal mehr Retaxation
Erhöhte formelle Anforderungen an das Hilfsmittelrezept bergen natürlich auch Gefahren für Formfehler seitens des verordnenden Arztes oder der abgebenden Apotheke – und liefern Gründe für Retaxationen. Eine ketzerische Vermutung wäre: Ist hier die Vorliebe der Krankenkassen für diesen Abrechnungsweg zu suchen? Schnell ist die Patientenunterschrift vergessen, die sieben nicht angekreuzt, fehlt die Diagnose, die Angabe zum Versorgungszeitraum oder zur Erst- beziehungsweise Folgeverordnung. Zumindest scheint der Anteil retaxierter Rezepte bei diesem Abrechnungsverfahren dramatisch größer zu sein. Die VSA beziffert die Retax-Quote bei der Abrechnung über § 302 mit 7 bis 8 Prozent – beim Abrechnungsprozess über § 300 liegt er gerade einmal bei 0,15 Prozent.
1 Kommentar
gehts noch?
von Karl Friedrich Müller am 23.06.2017 um 11:49 Uhr
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