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Abrechnungsbetrug
Justizminister wollen keine Sonderermittler für Korruption im Gesundheitswesen
Die Länder wollen lieber selber entscheiden
Die Frage der Zuständigkeitskonzentration hänge entscheidend von den individuellen Gegebenheiten und Strukturen im jeweiligen Land ab, erklärt auf Nachfrage der Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, das in diesem Jahr den Vorsitz in der Justizministerkonferenz führt. Abrechnungsbetrug stelle häufig eine Form der organisierten Wirtschaftskriminalität dar, für welche Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptionsdelikte oder Wirtschaftsstrafsachen zur Verfügung stünden. „Diese etablierten Strukturen könnten bei einer Neustrukturierung der Ermittlungstätigkeit nicht mehr in gleicher Weise genutzt werden“, argumentieren die Justizminister.
In Rheinland-Pfalz bestünden derzeit keine Überlegungen, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Abrechnungsbetrug einzuführen, erklärt der Pressesprecher des dortigen Justizministeriums. Dabei haben sich die Minister offenbar nicht einmal intensiv zu dem Thema ausgetauscht. „Ob und in welchen Ländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften bestehen, ist hier – mit Ausnahme Bayerns – nicht bekannt“, schreibt der Sprecher nämlich. Im benachbarten Bundesland Hessen nimmt sich beispielsweise die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main entsprechenden Fällen an.
Gesundheitspolitiker Lauterbach bleibt bei seiner Forderung. „Das Thema Korruption im Gesundheitswesen nimmt an Bedeutung deutlich zu, wie die Zusammenhänge bei der Intensivpflege gezeigt haben“, erklärt er auf Nachfrage. Hier herrschten „mafiaähnliche Strukturen“. „Es ist mehr Geld im Gesundheitswesen im Umlauf, als der Bundeshaushalt umfasst“, betont er. „Daher sind Schwerpunktsstaatsanwaltschaften unbedingt nötig.“
1 Kommentar
Sonderermittler ? Mit welcher Befugnis?
von Heiko Barz am 28.06.2017 um 13:16 Uhr
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