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Schmerztherapie
Muss die Gebrauchsanweisung aufs Methadon-Rezept?
Wie taxiert man die Rezeptur?
Eine NRF-Vorschrift „Methadonhydrochlorid-1%-Lösung für Schmerzpatienten“ findet sich derzeit nur in der Online-Version des NRF. Die im Druckwerk enthaltene Vorschrift NRF 29.1 ist eine Lösung zur Substitution. Um missbräuchlicher i.v.-Anwendung vorzubeugen, ist dort ein viskositätserhöhender Zusatz enthalten, auf den in der Schmerztherapie verzichtet werden kann.
Methadonhydrochlorid |
1,0 g |
|
Kaliumsorbat |
0,14 g |
|
Wasserfreie Citronensäure |
0,07 g |
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Gereinigtes Wasser |
zu 100,0 g |
Weitere Hinweise zur Etikettierung, Aufbrauchfrist, etc. finden Sie hier (Login erforderlich).
Taxiert wird dann „ganz normal“ plus BtM-Zuschlag. Zu den Substanzpreisen kommen also folgende Aufschläge:
Qualitätszuschlag fürs Wasser | 1,46 Euro |
Rezepturzuschlag | 6,00 Euro |
Festzuschlag | 8,35 Euro |
Mehrwertsteuer | 19 Prozent |
BtM-Zuschlag | 2,91 Euro |
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