Schmerztherapie

Muss die Gebrauchsanweisung aufs Methadon-Rezept?

Stuttgart - 06.07.2017, 15:00 Uhr

Kann eine Apotheke retaxiert werden, weil auf einem Methadon-Rezept zur Schmerztherapie die Gebrauchsanweisung fehlt? (Foto: dpa)

Kann eine Apotheke retaxiert werden, weil auf einem Methadon-Rezept zur Schmerztherapie die Gebrauchsanweisung fehlt? (Foto: dpa)


Wie taxiert man die Rezeptur?

Eine NRF-Vorschrift „Methadonhydrochlorid-1%-Lösung für Schmerzpatienten“ findet sich derzeit nur in der Online-Version des NRF. Die im Druckwerk enthaltene Vorschrift NRF 29.1 ist eine Lösung zur Substitution. Um missbräuchlicher i.v.-Anwendung vorzubeugen, ist dort ein viskositätserhöhender Zusatz enthalten, auf den in der Schmerztherapie verzichtet werden kann. 

Methadonhydrochlorid
1,0 g
Kaliumsorbat
0,14 g
Wasserfreie Citronensäure
0,07 g
Gereinigtes Wasser
zu 100,0 g

Weitere Hinweise zur Etikettierung, Aufbrauchfrist, etc. finden Sie hier (Login erforderlich).

Taxiert wird dann „ganz normal“ plus BtM-Zuschlag. Zu den Substanzpreisen kommen also folgende Aufschläge:

Qualitätszuschlag fürs Wasser 1,46 Euro
Rezepturzuschlag 6,00 Euro
Festzuschlag 8,35 Euro
Mehrwertsteuer 19 Prozent
BtM-Zuschlag 2,91 Euro


Dr. Doris Uhl (du), Apothekerin
Chefredaktion DAZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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