Wir fordern...
in der Regel unangekündigte Kontrollen der Apotheken durch die/den AmtsapothekerIn einzuführen.
Dies erhöht auf der einen Seite das Risiko für den Apotheker bei Verstößen „erwischt zu werden“ und dient auf der anderen Seite dem Whistleblower-Schutz.
eine Plausibilitätskontrolle des Wareneingang und Warenausgangs durch das Finanzamt, damit frühzeitig auffällt, wenn mehr abgegeben als eingekauft wurde.
Kontrolle und Stichproben von Rückläufern: Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, da es zerstörende Prüfungen sind, sollten zumindest stichprobenartig Rückläufer auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden.
Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken zur Monopolvermeidung.
Verbesserungen im Whistleblower Schutz. Dies könnte unter anderem durch die Einführung regelhafter unangekündigter Kontrollen erreicht werden.
Einführung einer Dokumentationspflicht wie beim Betäubungsmittelgesetz, damit der Verlauf eines Wirkstoffes über die Verarbeitung bis zur Abgabe dokumentiert wird.
Bekanntgabe der Herstellungszeiten, damit die unangekündigten Kontrollen auch zu passenden Zeiten durchgeführt werden können.
1 Kommentar
Finanzamt
von Karl Friedrich Müller am 19.07.2017 um 15:09 Uhr
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