1) Unangekündigte Kontrollen der Apotheken durch die/den AmtsapothekerIn. Die Patientenvertreter erhoffen sich dadurch ein höheres Risiko für den Apotheker bei Verstößen „erwischt zu werden“ und einen „Whistleblower-Schutz“ (Punkt 5). Außerdem fordern sie eine Bekanntgabe der Herstellungszeiten in der Apotheke, um die Herstellung kontrolliert zu überprüfen. (Punkt 7)
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Kommentar
Patientenforderungen nach mehr Apotheken-Kontrollen sind nachvollziehbar
Aufgrund der Ermittlungen gegen einen Bottroper Zyto-Apotheker fordern Patientenorganisationen strengere Kontrollen und Dokumentationspflichten für Apotheken. DAZ-Redakteurin Kirsten Sucker-Sket hat sich die Forderungen im Detail angeschaut und meint: Die Forderungen sind durchaus nachvollziehbar und wünschenswert. Teilweise werden sie schon erfüllt, teilweise ist dies aber auch nicht ganz einfach.
Der Fall des Bottroper Zyto-Apothekers, der nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mehr als 60.000 Infusionen gestreckt oder gegen Hygiene- und Dokumentationsvorschriften verstoßen haben soll, sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Nun fordern auch Patientenorganisationen Konsequenzen.
In NRW haben sich verschiedene Gruppierungen zusammengetan und eine Petition erarbeitet, die nun dem Bundestag zugleitet werden soll. Doch was ist von diesen Forderungen zu halten? Würden sie Verbesserungen für die Patienten und mehr Sicherheit mit sich bringen? Oder würde es sich lediglich um neue, bürokratische Aufgaben handeln, die eigentlich niemandem so wirklich helfen. Eine Analyse.
Die Forderung klingt einleuchtend. Wird wirklich gepfuscht, kann ein Apotheker, der von einer Kontrolle weiß, belastendes Material verschwinden lassen. Das geht natürlich nicht, wenn der Pharmazierat überraschend vor der Tür steht. Aber: Unangekündigte Kontrollen von Apotheken sind schon jetzt grundsätzlich möglich.
Da diese Prüfungen Ländersache sind, variieren die Gepflogenheiten allerdings zwischen den einzelnen Bundesländern. Wenn es darum geht, im laufenden Betrieb zu überprüfen, ob bei der patientenindividuellen Parenteraliazubereitung alles mit rechten Dingen zugeht, so sind Ankündigungen jedoch die Regel. So sehen es auch die „Grundsätze der Apothekenüberwachung“ der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-,Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) vor. Dahinter stecken praktische Erwägungen.
Schließlich ist die Prüfung aller Arbeitsvorrichtungen und Unterlagen aufwendig. Sie dauert in der Regel mehrere Stunden oder auch einen ganzen Tag. Darauf muss sich eine Apotheke einstellen können. Auch für die Prüfer ist es sinnvoll, wenn die zu prüfenden Unterlagen bereits für sie vorliegen und nicht erst gesucht werden müssen.
Somit hilft es vermutlich nicht viel, wenn die Zyto-Apotheke verpflichtet ist, ihre Herstellungszeiten bekanntzugeben, wie die Petition ebenfalls fordert. Schädlich ist es aber sicher nicht.
2) Eine
Plausibilitätskontrolle des Wareneingangs und Warenausgangs durch das Finanzamt,
damit frühzeitig auffällt, wenn mehr abgegeben als eingekauft wurde.
Die Forderung ist ebenfalls verständlich. Für potenzielle Betrüger könnte dies abschreckend sein. Aber: Das Finanzamt prüft auch heute schon die Handelsspannen. Darauf weist Dr. Klaus Peterseim hin, Präsident des Verbands Zytostatika-herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA). Dies sei einer der Hauptprüfungspunkte bei der Betriebsprüfung. Allerdings interessierten sich die Finanzämter bislang eher für zu niedrige Handelsspannen. Ob die Finanzämter bereit und personell in der Lage sind, weitergehende Kontrollen zu übernehmen, ist eine andere Frage.
3) Die Einführung einer Dokumentationspflicht wie beim Betäubungsmittelgesetz, damit der Verlauf eines Wirkstoffes über die Verarbeitung bis zur Abgabe dokumentiert wird.
Auch das ist ein nachvollziehbarer Wunsch – der aber bereits
erfüllt sein dürfte. Die Dokumentationen einer Zyto-Apotheke sind schon jetzt
umfassend. Das ist nötig für das Qualitätsmanagement, für Audits – und auch um
sich vor Retaxationen der Krankenkassen zu schützen (etwa beim Streit um die
Berechnung von Verwürfen). Noch mehr Bürokratie durch weitere Dokumentationspflichten dürfte den Apotheken kaum zuzumuten sein.
4) Die Kontrolle und Stichproben von Rückläufern: Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, da es zerstörende Prüfungen sind, sollten zumindest stichprobenartig Rückläufer auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden, meinen die Patientenvertreter.
Das klingt ebenfalls sinnvoll: Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, weil sie die Zubereitung zerstören würden, wäre es ein Ausweg, Zubereitungen zu prüfen, die ohnehin nicht mehr verwendet werden können. Sie müssten dann direkt von der Arztpraxis, wo sie unverbraucht blieben, an die zuständige Behörde übergeben werden. Zu klären wäre, wer für die Kosten einer solchen Analyse aufkommt. Wenn der Weg von der Praxis zur Analyse geklärt ist, ist sicher nichts gegen diese Forderung einzuwenden.
Allerdings: Allzu häufig kommen Rückläufer in der Praxis nicht vor – jedenfalls dann nicht, wenn wohnortnah versorgt wird. Denn dann werden die Zubereitungen auf ärztliche Anforderung zumeist kurzfristig hergestellt. Anders mag es bei großen Herstellerbetrieben aussehen – oder auch in Folge der Zyto-Ausschreibungen der Kassen, die zu Konzentration und längeren Wegen geführt haben.
5) Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken zur Monopolvermeidung.
Diesen Wunsch würden sicherlich alle Zyto-Apotheker unterschreiben, die es mit der wohnortnahen Versorgung ernstnehmen. Allerdings haben zuletzt die Ausschreibungen der Krankenkassen eher zu einer Konzentration geführt. Reinräume für die Parenteralia-Herstellung zu schaffen, ist eine beachtliche wirtschaftliche Investition, die gut überdacht sein will. Dazu bedarf es einer gewissen Planungssicherheit. Die Abschaffung der Ausschreibungen auf Apothekenebene könnte hier ein erster Schritt gewesen sein. Doch nun werden die Zyto-Apotheker auch ein waches Auge darauf werfen, wie die gegenwärtigen Verhandlungen zur Hilfstaxe verlaufen.
Bis Ende August müssen sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) auf eine Anpassung einigen. Gelingt dies nicht, muss die Schiedsstelle ran. Zuletzt taten sich GKV-Spitzenverband und DAV schwer, bei ihren gesetzlich vorgegebenen Aufgaben Einigkeit zu erlangen – es scheint auch daher nicht abwegig, dass auch diesmal die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess das letzte Wort haben wird.
1 Kommentar
Handlungsbedarf
von G. Wagner am 21.07.2017 um 17:45 Uhr
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