Kommentar

Patientenforderungen nach mehr Apotheken-Kontrollen sind nachvollziehbar

Berlin - 20.07.2017, 14:30 Uhr

Was ist dran an den Forderungen der NRW-Patientenvertreter? So schlecht sind die Kontroll-Wünsche gar nicht, meint DAZ-Redakteurin Kirsten Sucker-Sket.(Foto: VZA)

Was ist dran an den Forderungen der NRW-Patientenvertreter? So schlecht sind die Kontroll-Wünsche gar nicht, meint DAZ-Redakteurin Kirsten Sucker-Sket.(Foto: VZA)


3) Die Einführung einer Dokumentationspflicht wie beim Betäubungsmittelgesetz, damit der Verlauf eines Wirkstoffes über die Verarbeitung bis zur Abgabe dokumentiert wird.

Auch das ist ein nachvollziehbarer Wunsch – der aber bereits erfüllt sein dürfte. Die Dokumentationen einer Zyto-Apotheke sind schon jetzt umfassend. Das ist nötig für das Qualitätsmanagement, für Audits – und auch um sich vor Retaxationen der Krankenkassen zu schützen (etwa beim Streit um die Berechnung von Verwürfen). Noch mehr Bürokratie durch weitere Dokumentationspflichten dürfte den Apotheken kaum zuzumuten sein.

4) Die Kontrolle und Stichproben von Rückläufern: Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, da es zerstörende Prüfungen sind, sollten zumindest stichprobenartig Rückläufer auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden, meinen die Patientenvertreter.

Das klingt ebenfalls sinnvoll: Wenn ohne Verdacht keine Proben gezogen werden, weil sie die Zubereitung zerstören würden, wäre es ein Ausweg, Zubereitungen zu prüfen, die ohnehin nicht mehr verwendet werden können. Sie müssten dann direkt von der Arztpraxis, wo sie unverbraucht blieben, an die zuständige Behörde übergeben werden. Zu klären wäre, wer für die Kosten einer solchen Analyse aufkommt. Wenn der Weg von der Praxis zur Analyse geklärt ist, ist sicher nichts gegen diese Forderung einzuwenden.

Allerdings: Allzu häufig kommen Rückläufer in der Praxis nicht vor – jedenfalls dann nicht, wenn wohnortnah versorgt wird. Denn dann werden die Zubereitungen auf ärztliche Anforderung zumeist kurzfristig hergestellt. Anders mag es bei großen Herstellerbetrieben aussehen – oder auch in Folge der Zyto-Ausschreibungen der Kassen, die zu Konzentration und längeren Wegen geführt haben.

5) Zulassung von mehr Schwerpunktapotheken zur Monopolvermeidung.

Diesen Wunsch würden sicherlich alle Zyto-Apotheker unterschreiben, die es mit der wohnortnahen Versorgung ernstnehmen. Allerdings haben zuletzt die Ausschreibungen der Krankenkassen eher zu einer Konzentration geführt. Reinräume für die Parenteralia-Herstellung zu schaffen, ist eine beachtliche wirtschaftliche Investition, die gut überdacht sein will. Dazu bedarf es einer gewissen Planungssicherheit. Die Abschaffung der Ausschreibungen auf Apothekenebene könnte hier ein erster Schritt gewesen sein. Doch nun werden die Zyto-Apotheker auch ein waches Auge darauf werfen, wie die gegenwärtigen Verhandlungen zur Hilfstaxe verlaufen.

Bis Ende August müssen sich GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) auf eine Anpassung einigen. Gelingt dies nicht, muss die Schiedsstelle ran. Zuletzt taten sich GKV-Spitzenverband und DAV schwer, bei ihren gesetzlich vorgegebenen Aufgaben Einigkeit zu erlangen – es scheint auch daher nicht abwegig, dass auch diesmal die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess das letzte Wort haben wird.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Handlungsbedarf

von G. Wagner am 21.07.2017 um 17:45 Uhr

Vielen Dank für diese klare, seriöse und ausgewogene Analyse! In der Tat besteht Handlungsbedarf, um verbrecherischen Zyto-Praktiken einzelner das Handwerk zu legen, präventiv zu wirken und nicht einen ganzen Berufsstand in Verruf zu bringen.

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