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Apothekenpflicht
Pharmaindustrie will Homöopathie exklusiv in der Apotheke behalten
Aus Sicht der Pharmakonzerne wäre eine Aufhebung der Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel unangebracht. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) reagierte in einer Pressemitteilung auf eine entsprechende Forderung der Unionsfraktion im Bundestag. Aus Sicht des BPI könnten Patienten sogar gefährdet werden, wenn es Homöopathika im Supermarkt gäbe.
Eine Mitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sorgte am gestrigen Montag für Aufsehen: Die Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Mechthild Heil, fordert, dass homöopathische Arzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Ihr Argument: „Für die meisten dieser Präparate liegt kein Nachweis der Wirksamkeit vor, es erfolgt keine Zulassung mit klinischen Studien, lediglich eine Registrierung. Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei den Anschein, es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln.“
Beim Pharma-Verband BPI kommt diese Forderung überhaupt nicht gut an. Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, erklärt, dass homöopathische Arzneimittel aus seiner Sicht seit Jahrzehnten unproblematisch angewendet werden. Für die Forderung der CDU-Politikerin hat er kein Verständnis: „Die Verbraucherschützerin redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei. Ihre Forderung, die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährdet vielmehr das Patientenwohl. In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt.“
Alles zur Homöopathie-Forderung der Union
Bundestagsfraktion
CDU/CSU wollen Homöopathie aus der Apothekenpflicht entlassen
Aus Sicht des BPI gibt es überhaupt keinen Änderungsbedarf – auch bei der Beschriftung der Homöopathika nicht. „Die Packungsbeilage für Arzneimittel ist in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben. Die Inhalte – Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen – sind gesetzlich geregelt und in deutscher Sprache verfasst. Wichtig ist, dass der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen von Medizinern Ärzten und Apothekern liegt.“
BAH besteht auch auf Apothekenpflicht
Schon vor einigen Wochen hatte auch der Bundesverband für Arzneimittelhersteller (BAH) für den Erhalt der Homöopathie geworben. In einem Positionspapier hatte der BAH die hohe pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit wie auch die Bedeutung der Apothekenpflicht betont.
Wörtlich hieß es in dem Papier: „In jedem Fall müssten homöopathische Arzneimittel die gesetzlichen Anforderungen an eine hohe pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit und damit Sicherheit erfüllen", betont der Verband – und erklärt: „Homöopathische Arzneimittel sind ein bewährter Bestandteil der Therapievielfalt in der Selbstmedikation mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln“. Durch den Status der Apothekenpflicht stelle der Gesetzgeber sicher, dass eine sachgerechte und indizierte Anwendung im Rahmen einer heilberuflichen Beratung durch den Apotheker erfolge.
Und auch mit Bezug auf den Vorstoß der Unionsfraktion teilte der BAH nun erneut mit, dass Homöopathika aus Sicht der Hersteller in der Apotheke bleiben sollten.
„Homöopathische
Arzneimittel sind in aller Regel apothekenpflichtig – und das zu Recht. Mit der
Apothekenpflicht wird eine sachgerechte Anwendung homöopathischer Arzneimittel
im Rahmen einer heilberuflichen Beratung des Apothekers sichergestellt. Und das
ist wichtig für die Patientensicherheit. Nur der Status der Apothekenpflicht
gewährleistet, dass der Apotheker im Zweifel auch auf die Grenzen einer
homöopathischen Behandlung hinweisen kann", erklärte BAH-Chef Hermann Kortland.
Wie schon in seinem Gutachten fügte der Pharma-Verband hinzu, dass Homöopathika ein „bewährter Bestandteil der Therapievielfalt" seien. Sie seien besonders geeignet, um im Rahmen der apothekengestützten Selbstmedikation bei Störungen des Alltags und leichten vorübergehenden Erkrankungen eingesetzt zu werden.
15 Kommentare
Kein Änderungsbedarf
von Jens Behnke am 26.07.2017 um 9:48 Uhr
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AW: Fake News
von Otto Re. am 26.07.2017 um 12:40 Uhr
Realsatire....
von RenaBen75 am 25.07.2017 um 22:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten
AW: Realsatire
von Rumpelstilzchen am 26.07.2017 um 1:35 Uhr
AW: Realsatire
von RenaBen75 am 26.07.2017 um 9:19 Uhr
Pharmalobby
von Joseph Kuhn am 25.07.2017 um 17:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Die Pharmalobby, wie sie leibt und lebt...
von Norbert Aust am 25.07.2017 um 13:37 Uhr
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Was heißt das?
von Daarin am 25.07.2017 um 13:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Warum wohl?
von Udo Hilwerling am 25.07.2017 um 13:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Die "böse" Pharmaindustrie also doch auf Seiten der Homöopathie?
von Bettina Frank am 25.07.2017 um 12:18 Uhr
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Pharmaindustrie?
von Meike Mertens am 25.07.2017 um 12:15 Uhr
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Es war ja schon immer klar
von Rolf Wagels am 25.07.2017 um 12:03 Uhr
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Wenn Homöopathen
von Natalie Grams am 25.07.2017 um 11:57 Uhr
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