- DAZ.online
- News
- Politik
- Sorgt die Importquote fü...
Arzneimittelpreise
Sorgt die Importquote für Lieferengpässe in Rumänien?
AOK: Selektive Rabattverträge mit Herstellern statt Parallelimporte
Aus AOK-Sicht ist das Argument der Politik, dass die Importquote Einsparungen ermögliche, nicht stichhaltig. Hermann dazu: „Dass es wesentlich effizientere Instrumente zur Ausgabensteuerung gibt, belegen die nackten Zahlen. Für das Gesamtjahr 2016 hat die AOK Baden-Württemberg durch Reimporte rund 7 Millionen Euro weniger für Arzneimittel ausgeben müssen. Zum Vergleich: Im selben Jahr vermied die größte Kasse im Südwesten durch Arzneimittelrabattverträge unnötige Ausgaben in Höhe von 213 Millionen Euro.“ Außerdem sei die Quote ein „bürokratisches Monster“.
Lange war die AOK im Südwesten allerdings die einzige Krankenkasse, die diese Forderung aufstellt. Im April 2016 folgte dann allerdings der AOK-Bundesverband und stellte sich hinter Hermann: Der Verband erklärte, er sehe es nicht ein, dass durch die Quote die Reimporteure subventioniert würden. Anlass für die Diskussionen um die Importquote im vergangenen Jahr war die Gesetzgebungsphase des Arzneimittelverrsorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG). Im Vorfeld des Gesetzes hatten die Regierungsfraktionen von Union und SPD sich in einem Positionspapier kürzlich dafür ausgesprochen, die Förderung einzuschränken und zu regeln, dass der Preisabstand immer 15 Prozent betragen muss – der 15 Euro-Abstand soll hingegen fallen. Solche Vorschläge hatte die Koalition dann aber wieder fallengelassen.
AOK-Chef Hermann will auch nicht komplett auf die Einsparungen verzichten. Im Gegenzug zur Abschaffung fordert die AOK nämlich, dass die Arzneimittel-Rabattverträge „ausgeweitet werden“. Konkret soll es auch für neue Originalpräparate „regionale Verträge mit selektiver Verhandlungskompetenz“ geben. Das heißt: Die AOK Baden-Württemberg würde gerne während des ersten Jahres nach Marktzulassung eines Medikamentes, in dem die Hersteller ihre Präparate zu einem freien Preis verkaufen dürfen, Direktverträge mit den jeweiligen Herstellern über das jeweilige Präparat abschließen.
Außerdem, so eine weitere Forderung der AOK, sollte der zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungspreis rückwirkend vom ersten Tag an gelten. „Vom Zusatznutzen ihres Arzneimittels überzeugte Unternehmen werden einen Behandlungserfolg garantieren, auch wenn bei ausbleibendem Erfolg die Differenz zur Standardtherapie zu erstatten wäre“, so Hermann.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.