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Arzneimittelpreise
Sorgt die Importquote für Lieferengpässe in Rumänien?
Die AOK Baden-Württemberg erneuert ihre Forderung nach der Abschaffung der Importquote. In einer Mitteilung erklärte Kassenchef Christopher Hermann, dass die Quote seiner Meinung nach ein „bürokratisches Monster“ sei. Gleichzeitig berichtet das Recherche-Netzwerk Correctiv, dass durch die verpflichtende Abgabe von Parallelimporten hierzulande in Rumänien Arzneimittel-Lieferengpässe entstünden.
Die Vorgaben zur bevorzugten Abgabe von Importen hat der Gesetzgeber als Sparinstrument
im Gesetz verankert. Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorung setzt zudem eine Importquote fest: Demnach müssen Apotheker mindestens 5 Prozent
Importe an ihre Kunden abgeben. Seit Jahren steht die Importpflicht in
der Kritik: Der Deutsche Apothekerverband hinterfragt die Quote schon länger
und verweist unter anderem auf die diversen bürokratischen Anforderungen und
die Mehrarbeit, die sich durch die Importe für Apotheker ergeben. Zuletzt
hatte aber auch die AOK Baden-Württemberg als erste Krankenkasse eine
Abschaffung der Quote gefordert. Im Juni 2016 hatten die Apotheker sogar mit der AOK gemeinsam eine PR-Aktion zur Abschaffung der Quote gestartet.
Durch einen Bericht des Recherche-Netzwerkes Correctiv könnte das Thema nun erneut an Fahrt gewinnen. Den Recherchen zufolge führt die hierzulande geltende Importpflicht in anderen Ländern zu Arzneimittel-Lieferengpässen. Besonders betroffen sei Rumänien. In dem Bericht heißt es, dass laut IMS Health die Hälfte aller exportierten Arzneimittel in Europa in Deutschland landen. Und: In Rumänien soll es inzwischen eine lange Liste nicht lieferbarer Arzneimittel geben. Für jedes zweite Präparat auf dieser Liste soll ein Reimporteur eine Importzulassung besitzen.
AOK-Chef Christopher Hermann nimmt die Recherchen von Correctiv zum Anlass, seine Kritik an der Quote zu erneuern. Grundsätzlich sei der Arzneimittelmarkt „noch vollkommen intransparent“, erklärt Hermann in einer Mitteilung. „Eine Blackbox ist der Handel mit Parallelimporten. Dabei kaufen Händler in EU-Ländern mit niedrigerem Preisniveau Medikamente zu günstigen Preisen auf und verkaufen sie mit Gewinn in Deutschland. Gefördert wird dieses Geschäftsmodell vom Staat. Die Importquote verpflichtet Apotheken, im Bereich rezeptpflichtiger Medikamente zu mindestens fünf Prozent Parallelimporte an ihre Kunden abzugeben.“
AOK: Selektive Rabattverträge mit Herstellern statt Parallelimporte
Aus AOK-Sicht ist das Argument der Politik, dass die Importquote Einsparungen ermögliche, nicht stichhaltig. Hermann dazu: „Dass es wesentlich effizientere Instrumente zur Ausgabensteuerung gibt, belegen die nackten Zahlen. Für das Gesamtjahr 2016 hat die AOK Baden-Württemberg durch Reimporte rund 7 Millionen Euro weniger für Arzneimittel ausgeben müssen. Zum Vergleich: Im selben Jahr vermied die größte Kasse im Südwesten durch Arzneimittelrabattverträge unnötige Ausgaben in Höhe von 213 Millionen Euro.“ Außerdem sei die Quote ein „bürokratisches Monster“.
Lange war die AOK im Südwesten allerdings die einzige Krankenkasse, die diese Forderung aufstellt. Im April 2016 folgte dann allerdings der AOK-Bundesverband und stellte sich hinter Hermann: Der Verband erklärte, er sehe es nicht ein, dass durch die Quote die Reimporteure subventioniert würden. Anlass für die Diskussionen um die Importquote im vergangenen Jahr war die Gesetzgebungsphase des Arzneimittelverrsorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG). Im Vorfeld des Gesetzes hatten die Regierungsfraktionen von Union und SPD sich in einem Positionspapier kürzlich dafür ausgesprochen, die Förderung einzuschränken und zu regeln, dass der Preisabstand immer 15 Prozent betragen muss – der 15 Euro-Abstand soll hingegen fallen. Solche Vorschläge hatte die Koalition dann aber wieder fallengelassen.
AOK-Chef Hermann will auch nicht komplett auf die Einsparungen verzichten. Im Gegenzug zur Abschaffung fordert die AOK nämlich, dass die Arzneimittel-Rabattverträge „ausgeweitet werden“. Konkret soll es auch für neue Originalpräparate „regionale Verträge mit selektiver Verhandlungskompetenz“ geben. Das heißt: Die AOK Baden-Württemberg würde gerne während des ersten Jahres nach Marktzulassung eines Medikamentes, in dem die Hersteller ihre Präparate zu einem freien Preis verkaufen dürfen, Direktverträge mit den jeweiligen Herstellern über das jeweilige Präparat abschließen.
Außerdem, so eine weitere Forderung der AOK, sollte der zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungspreis rückwirkend vom ersten Tag an gelten. „Vom Zusatznutzen ihres Arzneimittels überzeugte Unternehmen werden einen Behandlungserfolg garantieren, auch wenn bei ausbleibendem Erfolg die Differenz zur Standardtherapie zu erstatten wäre“, so Hermann.
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