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Niedersachsen
Kliniken protestieren gegen Stationsapotheker-Pflicht
Am heutigen Donnerstag hat die niedersächsische Krankenhausgesellschaft vor dem Landtag in Hannover gegen die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern protestiert. Das Bundesland will so nach Pflegemorden die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen – doch die Krankenhäuser argumentieren, sie könnten die nötigen Stellen gar nicht besetzen. Apotheker würden hierdurch privilegiert, die Kosten würden nicht refinanziert.
Mit 180 lebensgroßen Pappfiguren haben die Krankenhäuser des Bundeslandes vor dem niedersächsischen Landtag gegen die verbindliche Einführung von Stationsapothekern protestiert. Das von der Landesregierung geplante Gesetz sei „in der geplanten Übergangszeit objektiv nicht umsetzbar“, kritisieren die Kliniken während einer Sitzung des Sozialausschusses des Landtags. Stationsapotheker seien nicht auf dem Arbeitsmarkt verfügbar, argumentiert der Direktor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG). „Die Krankenhäuser werden in spätestens drei Jahren gegen das Gesetz verstoßen müssen“, sagt er laut einer Pressemitteilung. Pro 300 Betten soll es zukünftig mindestens einen Stationsapotheker geben, ansonsten drohen Bußgelder.
Auch aus Sicht der Krankenhäuser könnten Stationsapotheker zwar die Arzneimitteltherapie-Sicherheit erhöhen und die medizinische Versorgung strukturell verbessern. Doch sie argumentieren, dass das nach dutzenden Pflegemorden überarbeite Krankenhausgesetz seinem Ziel nicht gerecht wird: Die in den Vordergrund gestellte Erhöhung der Patientensicherheit – mit dem Fokus auf die Abwehr kriminellen Missbrauchs von Arzneimitteln – „wird durch dieses Instrument hingegen nicht erreicht“, argumentiert die Krankenhausgesellschaft.
Doch die Kliniken haben noch weitere Probleme mit dem Gesetz. So liege die Verantwortung für die Personalplanung beim Krankenhausträger, erklärt die NKG. „Eine Berufsgruppe wie die Apotheker durch gesetzliche Eingriffe zu privilegieren, geht zulasten des übrigen Personals“, betont der Verbandsvorsitzende Hans-Heinrich Aldag. „Die niedersächsischen Krankenhäuser werden durch die Vorgabe gegenüber den übrigen Krankenhäusern im Bundesgebiet benachteiligt: Mehrkosten für Stationsapotheker sind nicht in den bundeseinheitlich geltenden Fallpauschalen enthalten.“
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