Influenza-saison 2017/18

So sieht es bei den Grippeimpfstoffen aus

Stuttgart - 14.08.2017, 13:00 Uhr

In der Apotheke sind noch längst nicht alle Grippeimpfstoffe verfügbar. (Foto: Bildagentur-online)

In der Apotheke sind noch längst nicht alle Grippeimpfstoffe verfügbar. (Foto: Bildagentur-online)


Rabattverträge – ja oder nein? 

Das BMG bekräftigte seine Auffassung in einem Schreiben von Staatssekretär Lutz Stroppe (CDU) an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie Pharmaverbände und das Bundesversicherungsamt.

In dem Schreiben, das DAZ.online vorliegt, steht ausdrücklich: „Seit dem 13. Mai 2017 können die Ärztinnen und Ärzte wieder die Impfstoffe jedes Impfstoffherstellers verordnen. Eine Einschränkung der Verordnung auf Impfstoffe bestimmter Hersteller besteht nicht.“ Stroppe verweist auf den Gesetzeswortlaut: Gestrichen wurde nicht nur die Grundlage für die Rabattverträge an sich, sondern auch die der Formulierung, wonach die „Versorgung der Versicherten ausschließlich mit dem vereinbarten Wirkstoff“ erfolgt. Daraus folge qua Gesetz der sofortige Wegfall der Exklusivität der Rabattverträge. Hätte man die Exklusivität fortbestehen lassen wollen, hätte dies ausdrücklich geregelt werden müssen. 

KVen empfehlen weiterhin Rabattimpfstoffe

Seinen Brief schließt Stroppe mit dem Satz: „Inwieweit es aufgrund des Wegfalls der Exklusivität zu einer Anpassung oder Aufhebung bestehender Verträge kommt, ist Angelegenheit der Vertragspartner selbst.“ Offensichtlich haben sich die Ärzte von diesen Aussagen nicht beeindrucken lassen.

So schreibt beispielsweise die KV Hamburg nach wie vor auf ihrer Internetseite, dass die Kassen die KVH am 30. März wie folgt informiert hätten: „Mit Inkrafttreten des AMVSG endet die Möglichkeit für die Krankenkassen, Grippeimpfstoffe exklusiv auszuschreiben. Anders als beispielsweise im Bereich Zytostatika, greift die Gesetzesänderung aber nicht in bestehende Verträge ein. Bereits geschlossene Verträge sowie deren ggf. beschlossene Vertragsverlängerungen bestehen daher unverändert fort“. So verhalte es sich auch mit den in Hamburg geltenden Rabattverträgen. Sicherheitshalber verweist die KV auch darauf, dass anderslautende Stellungnahmen und Pressemitteilungen, die vor dem 8. März 2017 verfasst wurden, zurücktreten. 

Letztendlich ist wohl davon auszugehen, dass weiterhin Ärzte Rabattimpfstoffe verordnen, um sich vor möglichen Rückforderungen seitens der Kassen zu schützen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

KVen empfehlen Rabattimpfstoffe

von Sven Larisch am 15.08.2017 um 10:43 Uhr

Diese "nette" Formulierung widerspricht leider der Wahrheit. Hier setzt die KV einen Arzt massiv unter Druck sich an den Rabattvertrag zu halten und droht mit Regress.
Weder die Tatsache, dass das BMG eine anderslautende Mitteilung gemacht hat, noch die Tatsache, das der Arzt längst einen tetravalenten Impfstoff vorbestellt hat und nicht mehr in der Bestellfrist des Rabattimpfstoffes ist, beeindruckt die KV.
Also nicht mit "Empfehlung" sondern hier regieren die Kven mit harter Hand gegen eigene Mitglieder.

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