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Sanicare
Streit um Betriebserlaubnis und Fremdsteuerung
Die Auseinandersetzungen um die Aufnahme eines neuen Apothekers als Sanicare-Geschäftsführer gehen bei der Apothekerkammer Niedersachsen in eine neue Runde. Gleichzeitig erheben die Anwälte des verstorbenen früheren Sanicare-Chefs Vorwürfe, die Apotheke werde fremdgesteuert. Dies weisen die Gesellschafter jedoch von sich.
Der Streit um die im niedersächsischen Bad Laer ansässige Versandapotheke Sanicare eskaliert weiter. Der Saarländische Pharmazeut Volkmar Schein hatte sie im Frühjahr 2013 übernommen, nachdem sie im Vorjahr nach dem Tod des früheren Leiters Johannes Mönter Insolvenz anmelden musste. Doch obwohl der Betrieb stabilisiert werden konnte, rissen die Probleme nicht ab. Rechtliche Auseinandersetzungen gibt es insbesondere um die Frage, ob der Einstieg des Apothekers Christoph Bertram rechtens ist: Im Jahr 2014 übertrug Schein die Hälfte der Anteile an seinen Kollegen, im Jahr 2015 weitere 45 Prozent. Nach Ansicht seiner Gattin verstießen die „unentgeltlichen“ Übertragungen der Geschäftsanteile unter anderem gegen ihre Rechte als Ehefrau, so dass sie vor das Familiengericht zog. Ihrer Ansicht nach konnte ihr Ehemann auch die Folgen nicht ausreichend abschätzen – er beging im Juli 2016 Suizid.
„In Bad Laer geht es um alles“, meldete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ nun. Neben den eherechtlichen Auseinandersetzungen, der Frage, inwiefern Schein geschäftsfähig war, und weiteren Rechtsstreitigkeiten dreht sich die aktuelle Diskussion um zwei Punkte: Ist der Chefapotheker von Sanicare, Heinrich Meyer, legitimer Gesellschafter – und wird die Versandapotheke fremdgesteuert?
Nach einem Vertrag von Januar vergangenen Jahres übernahm Meyer 5 Prozent der Anteile von Sanicare von Bertram. Bei einer Gesellschafterversammlung verweigerte der rechtliche Vertreter Scheins der Aufnahme von Meyer jedoch die Zustimmung. Umstritten ist, ob damit die Aufnahme Meyers als Gesellschafter verhindert ist: Laut Rechtsanwaltskanzlei Comtesse, die nun die Witwe Scheins vertritt, muss die Aufnahme einstimmig beschlossen werden – laut Bertram und dem kaufmännischen Leiter Detlef Dusel jedoch nicht.
Widerspruch gegen Entscheidung der Kammer
Die Niedersächsische Apothekerkammer erteilte Meyer die Betriebserlaubnis im Januar vergangenen Jahres. „Nach umfassender rechtlicher Prüfung ist die Apothekerkammer zu der Entscheidung gelangt, dass Herrn Meyer als Gesellschafter der BS-Apotheken OHG die Betriebserlaubnis zu erteilen ist“, erklärte Sanicare damals. Scheins Witwe versuchte bislang erfolglos, hiergegen vorzugehen.
„Wir sind der Auffassung, dass Herr Meyer nicht legitimer Gesellschafter ist“, erklärte Rechtsanwalt Hermann Comtesse gegenüber DAZ.online. Die Präsidentin Magdalene Linz hatte gegenüber dem Branchendienst Apotheke Adhoc bestätigt, dass die Kammer bei dem Fall genau hingesehen habe. „Wir haben das geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir hier die Erlaubnis erteilen“, erklärte auch die Justiziarin Marion Eickhoff. Wie eine Pressesprecherin auf Nachfrage von DAZ.online bestätigte, wurde von der Kanzlei Comtesse zwischenzeitlich Widerspruch hiergegen eingelegt. Weitere Nachfragen wollte die Kammer mit dem Verweis auf das laufende Verfahren jedoch nicht beantworten.
3 Kommentare
Betriebsgröße eK
von Tom am 30.08.2017 um 18:05 Uhr
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Betriebsgröße
von Holger am 30.08.2017 um 8:28 Uhr
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Allein schon Anteile....
von pharmi am 29.08.2017 um 10:20 Uhr
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