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Wegen Todesfällen
Bezirksregierung stoppt Tätigkeit des Heilpraktikers Klaus R.
Anweisung von der Bezirksregierung an den Kreis
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte vor einer Woche gegenüber DAZ.online bestätigt, dass sie im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht zusammen mit dem Kreis die Untersagung der Tätigkeit prüft. „Ein Ende der Prüfung ist nicht abzusehen und steht in Zusammenhang mit den Ergebnissen der staatsanwaltlichen Ermittlungen“, erklärte eine Sprecherin – doch zwischenzeitlich schickte das Regierungspräsidium offenbar eine Anweisung nach Wesel. „Der im Kreis Wesel ansässige Heilpraktiker, gegen den die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt, erhielt jetzt eine Untersagung seiner Tätigkeit als Heilpraktiker im Kreisgebiet“, bestätigte der Kreis Wesel am vergangenen Freitag.
Die Bezirksregierung betrachtet eine Untersagungsverfügung im Kreisgebiet Wesel gegen den Heilpraktiker „in der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter“ nun als „ermessensgerecht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Sie sei der Auffassung, dass trotz des Ergebnisses der durchgeführten Überprüfungen Tatsachen vorliegen, „die ein Eingreifen erforderlich machen“.
Tätigkeit in einem anderen Kreis theoretisch noch möglich
Die unterschiedlichen Einschätzungen ergäben sich durch eine nicht eindeutige Gesetzeslage – das Heilpraktikergesetz stammt aus dem Jahr 1939, betont der Kreis Wesel. Landrat Ansgar Müller sehe den Bund in der Pflicht, Klarheit zu schaffen. „Er plädiert für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen, um einheitliche Mindeststandards für eine Heilpraktikertätigkeit zu gewährleisten und so Rechtssicherheit zu schaffen“, erklärt der Kreis.
Laut Mitteilung könnte der Heilpraktiker rein theoretisch noch in anderen Landesteilen tätig werden. „Die Stadt Krefeld als zuständige Genehmigungsbehörde für eine generelle Heilpraktikererlaubnis hat ihm diese Erlaubnis bisher nicht entzogen“, erklärt der Kreis Wesel. Dies liegt offenbar auch daran, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen bislang nicht abgeschlossen hat: Die Gerichtsmedizin habe zwar einige „interessante Ansätze“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber DAZ.online bestätigt, doch sei noch völlig offen, wie sich das Verfahren entwickelt. Weiterhin werden die pharmakologische Wirkung und andere „sehr grundsätzliche Fragen“ von 3-Bromopyruvat untersucht – doch sei man relativ hoffnungsfroh, dass bis Jahresende verwertbare Ergebnisse vorliegen.
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