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Gutachten für Bundesverband der Freien Berufe
Neue Argumente zur Rx-Preisbindung
Ein Gutachten, das für den Bundesverband der Freien Berufe erstellt wurde, liefert weitere Argumente für die Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln. Darauf wies ABDA-Hauptgeschäftsführer Schmitz in seinem Geschäftsbericht hin.
Auch im Bericht des ABDA-Hauptgeschäftsführers Dr. Sebastian Schmitz beim Deutschen Apothekertag war das EuGH-Urteil zur Preisbindung ein zentrales Thema. Neben den vielen bekannten Argumenten für die Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln erwähnte Schmitz als bisher weitgehend unbeachteten Aspekt ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe angefertigt wurde. Dieses Gutachten zeige, dass die Einschränkung des Preiswettbewerbs bei Vertrauensgütern zu besserer Qualität führe. So bestätige auch dieses Gutachten den Sinn der Preisregulierung bei Rx-Arzneimitteln, bei denen das Vertrauen eine große Bedeutung habe. Dies sei besonders beachtlich, weil Prof. Haucap als Hauptautor des Gutachtens „unverdächtig“ für apothekerfreundliche Positionen sei.
Autoren des Gutachtens
DAZ.online hat dieses Gutachten mit dem Titel „Aspekte der Deregulierung bei Freien Berufen“ daraufhin näher betrachtet. Es wurde vom „Düsseldorfer Institute for Competition Economics“ (DICE) erstellt und am 1. Juni 2017 vorgelegt. Einer der Autoren ist Prof. Dr. Justus Haucap, der von 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission war. In dieser Funktion hatte er eine umfangreiche Deregulierung des deutschen Apothekensystems gefordert. Die Apotheken sollten demnach über eine Beratungsgebühr honoriert werden, die sie in Grenzen frei kalkulieren sollten, forderte Haucap noch im Jahr 2011. Weitere Autoren des Gutachtens vom Juni 2017 sind Prof. Dr. Alexander Rasch (DICE) und Dr. Christian Waibel (ETH Zürich).
Gutachten zu freiberuflichen Leistungen
Das Gutachten beschäftigt sich mit der Deregulierung unter Berücksichtigung der speziellen Marktcharakteristika freiberuflicher Tätigkeiten. Demnach führt eine Liberalisierung des Marktzutritts bei diesen Tätigkeiten zumeist zu einer ineffizient hohen Anbieterzahl und niedriger Qualität. Bei der Einschätzung der Produktivitätsentwicklung müssten die fehlenden Möglichkeiten zur Rationalisierbarkeit und Delegierbarkeit freiberuflicher Dienstleistungen beachtet werden. Außerdem könne der Regulierungsindikator der OECD zu einer verzerrten Darstellung der tatsächlichen Regulierungsdichte und -wirkung führen. Mit Blick auf die aktuelle Problematik nach dem EuGH-Urteil ist besonders das Kapitel zur Preisregulierung interessant. Demnach können Preisuntergrenzen in Märkten mit asymmetrischer Information die Qualität der Leistungen sichern und die Markteffizienz verbessern.
Erklärungen zur Wirkung von Preisen
Die zentrale Voraussetzung ist dabei die asymmetrische Information, die typisch für sogenannte Vertrauensgüter ist. Dies sind Güter oder Dienstleistungen, bei denen der Anbieter über Expertenwissen verfügt und im Gegensatz zum Leistungsempfänger dessen Leistungsbedarf kennt. Als experimentelle Evidenz dazu verweisen die Autoren auf ein spieltheoretisches Experiment von Mimra, Rasch und Waibel, das 2016 publiziert wurde. Demnach verhindert Preiswettbewerb den Aufbau von Reputation. Bei festen Preisen bauen die Anbieter dagegen mithilfe der Leistungsqualität Reputation auf. Der Anteil von Leistungen zu geringer Qualität ist bei regulierten Preisen meist geringer als bei Preiswettbewerb. Für die Kunden wird die Leistungsqualität bei festen Preisen zur entscheidenden Größe, bei Preiswettbewerb ist es dagegen der Preis.
Außerdem stützt sich das Gutachten auf ein theoretisches Modell, das Pesendorfer und Wolinsky 2003 vorgestellt haben. Dabei geht es um eine Konstellation, bei der zunächst eine Diagnose nötig ist, bevor die Leistung erbracht wird. Dabei führt Preiswettbewerb zu niedrigen Preisen und zugleich geringen Anstrengungen bei der Diagnose. Durch die notwendigen Zweitmeinungen wird dies letztlich ineffektiv, während eine Preisuntergrenze die Markteffizienz erhöht.
1 Kommentar
Richtig verstanden?
von Anita Peter am 15.09.2017 um 9:25 Uhr
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